...Die Kläger hatten in den Monaten Mai 2012 und Mai 2011 Kürzungen von insgesamt 710,87 € vorgenommen, weil sie sich für die Nebenkostenabrechnung 2009 ein zusätzliches Guthaben von 353,76 € und für 2010 statt einer Nachzahlung von 86,83 €, die die Beklagte in ihrer Mietkontoaufstellung zu Lasten der Kläger berücksichtigt hatten, ein Guthaben in Höhe von 274,06 € (also eine Differenz von 360,89 €) errechnet...