...Im Interesse des Eigentümers des notleidenden Grundstücks, dieses in angemessener Weise wirtschaftlich zu nutzen, hat der Nachbar die Nutzung seines Grundstücks zu dulden (vgl. Staudinger/Roth, BGB [2016], § 917 Rn. 1; Soergel/Baur, BGB, 13. Aufl., § 917 Rn. 1)....