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Urteile für Modernisierung

DOKUMENTART
GERICHT
JAHR
...Eine Änderung ist insoweit auch nicht durch das Gesetz zur Modernisierung des Schuldrechts vom 26. November 2001 (BGBl. I S. 3138) eingetreten, Art. 229 § 5 Satz 1, § 7 Abs. 1 Nr. 1 EGBGB. Nichts anderes gilt unter dem Gesichtspunkt der Prozesszinsen, denn § 291 Satz 2 BGB verweist wegen der Höhe der Zinsen auf § 288 BGB....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. VII ZR 31/11
...Diese Rechtslage hat der Gesetzgeber mit der Neufassung des § 106 Abs 3 SGB V durch das Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GMG vom 14.11.2003, BGBl I 2190) präzisiert....
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 6 KA 27/11 R
...Mit der Einführung des § 312b Abs. 1 BGB in der Fassung des Gesetzes zur Modernisierung des Schuldrechts vom 26. November 2001 (BGBl. I S. 3138), der wörtlich aus § 1 FernAbsG übernommen wurde (BT-Drucks. 14/6040, S. 168), und mit der Umsetzung der Richtlinie 2002/65/EG durch das Gesetz zur Änderung der Vorschriften über Fernabsatzverträge bei Finanzdienstleistungen vom 2. Dezember 2004 (BGBl....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. XI ZR 160/17
...Durch das Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Modernisierungsgesetz - GMG) vom 14.11.2003 (BGBl I 2190) sei die zuvor nach § 61 Sozialgesetzbuch Fünftes Buch - Gesetzliche Krankenversicherung - (SGB V) alter Fassung (aF) gegebene Möglichkeit der vollständigen Befreiung von der Zuzahlungspflicht entfallen....
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 8 SO 7/09 R
...Mai 1957, BGBl I S. 572, 608, hier anwendbar in der zuletzt durch Art. 16 des Gesetzes zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung vom 14. November 2003, BGBl I S. 2190 geänderten Fassung)....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 6 C 1/09
...Regierungsentwurf zum Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung, Begründung zu Art. 1 Nr. 22, BTDrucks 15/1525). Denn die Sicherungssysteme "gesetzliche Krankenversicherung" und "private Eigenvorsorge mit ergänzender Beihilfe" weisen grundlegende Strukturunterschiede auf....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 2 C 12/10
...Daraufhin fügte der Gesetzgeber durch das Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Modernisierungsgesetz vom 14.11.2003, BGBl I 2190) dem § 37 Abs 2 S 1 SGB V den Halbsatz hinzu: "Der Anspruch umfasst das Anziehen und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen ab Kompressionsklasse 2 auch in den Fällen, in denen dieser Hilfebedarf bei der Feststellung der Pflegebedürftigkeit nach...
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 3 KR 2/13 R
...von der Haftpflichtversicherung nur 45 % ihrer Aufwendungen erstattet bekommen konnte. 35 b) Die Verletzung von Pflichten aus der zwischen den Beteiligten bestehenden besonderen Rechtsbeziehung kann Schadensersatzansprüche zur Folge haben. 36 Von der Rechtsprechung ist anerkannt, dass das im Zivilrecht entwickelte Rechtsinstitut der "positiven Vertragsverletzung", das seit dem 1.1.2002 (Gesetz zur Modernisierung...
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 9 VG 1/10 R
...Für die rechtliche Prüfung seiner Haftung ist mithin das Bürgerliche Gesetzbuch in der Fassung des Gesetzes zur Modernisierung des Schuldrechts vom 26. November 2001 anzuwenden (Art. 229 § 5 EGBGB). 11 b) Ein Rechtsanwalt ist kraft des Anwaltsvertrages (§ 675 Abs. 1 BGB) verpflichtet, die Interessen seines Auftraggebers nach jeder Richtung umfassend wahrzunehmen....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. IX ZR 82/10
...Eine zulässige Veränderung ist beispielsweise anzunehmen, wenn es sich lediglich um Modernisierungen in Schrift und Bild handelt, welche die wesentlichen gestalterischen Elemente beibehalten. Im vorliegenden Fall handelt es sich um eine zwar durch modernere grafische Gestaltung veränderte Widerspruchsmarke, die aber nach wie vor als dieselbe Marke identifiziert wird....
  1. Urteile
  2. Bundespatentgericht
  3. 30 W (pat) 1/10
2017-12-21
BAG 8. Senat
...Januar 2002 in Kraft getretene Gesetz zur Modernisierung des Schuldrechts vom 26. November 2001 (BGBl. I S. 3138) zum Zwecke der Harmonisierung mit dem neuen Verjährungsrecht von 30 auf zehn Jahre herabgesetzt wurde....
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 8 AZR 102/17
...Als Rechtsgrundlage für das Auskunftsverlangen des Beklagten gegenüber dem Kläger als Unterhaltsschuldner kommt vorliegend nur § 60 Abs 2 Satz 1 Alt 1 SGB II (in der am 19.8.2010 geltenden Fassung des Gesetzes zur Fortentwicklung der Grundsicherung für Arbeitsuchende vom 20.7.2006, BGBl I 1706) iVm § 21 Abs 1 Satz 1, Satz 2 Nr 1 SGB X (in der am 19.8.2010 geltenden Fassung des Gesetzes zur Modernisierung...
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 14 AS 4/15 R
...Tritt an die Stelle der Versorgungsbezüge eine nicht regelmäßig wiederkehrende Leistung oder ist eine solche Leistung vor Eintritt des Versicherungsfalls vereinbart oder zugesagt worden, gilt nach § 229 Abs 1 S 3 SGB V in der ab dem 1.1.2004 anzuwendenden Fassung durch Art 1 Nr 143 des Gesetzes zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Modernisierungsgesetz ) vom 14.11.2003 (BGBl...
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 12 KR 19/10 R
...SGB X - durch beredetes Schweigen zum Ausdruck gebracht hat, dass nur bestimmte andere durch die Beteiligung am Verwaltungsverfahren entstandene Kosten zu ersetzen sind (ausführlich: BSG SozR 1500 § 193 Nr 3, S 3 ff und SozR 3-1300 § 63 Nr 1). 17 b) Die Vergütung (Gebühren und Auslagen) für anwaltliche Tätigkeiten der Rechtsanwälte richtet sich seit dem 1.7.2004 nach dem RVG idF des Gesetzes zur Modernisierung...
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 11 AL 24/08 R
...September 1994, BStBl I 1994, 604, Rz 5 zu Treuhandverhältnissen im Zusammenhang mit der Zuordnung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung). 61 bbb) Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund steht den Parteien eines Dauerschuldverhältnisses --wie dem Treuhandverhältnis-- von Gesetzes wegen zu (vgl. jetzt § 314 BGB i.d.F. des Gesetzes zur Modernisierung des Schuldrechts vom 26....
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. I R 42/12
...Seit Inkrafttreten des § 311a Abs. 1 BGB idF des Gesetzes zur Modernisierung des Schuldrechts vom 26. November 2001 (BGBl. I S. 3138) kommt die Verurteilung zur Abgabe einer Willenserklärung mit Rückwirkung in Betracht. Ein Vertragsangebot kann auch dann angenommen werden, wenn es auf eine Vertragsänderung zu einem in der Vergangenheit liegenden Zeitpunkt gerichtet ist....
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 9 AZR 414/09
...Widerrufsrecht als solches von den gesetzlichen Voraussetzungen (z.B. einer Haustürsituation) unabhängig sein soll, gleichwohl die für die Ausübung des Widerrufsrechts vereinbarte Frist nur dann in Gang gesetzt werden soll, wenn der Unternehmer dem Anleger zusätzlich eine Belehrung erteilt hat, die den Anforderungen für ein gesetzliches Widerrufsrecht (hier: §§ 312, 355 BGB in der Fassung des Gesetzes zur Modernisierung...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. II ZR 3/11
...Regierungsentwurf zum Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung, Begründung zu Art. 1 Nr. 22, BTDrucks 15/1525). Denn die Sicherungssysteme "gesetzliche Krankenversicherung" und "private Eigenvorsorge mit ergänzender Beihilfe" weisen grundlegende Strukturunterschiede auf....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 2 C 9/10
...Januar 2002 in Kraft getretene Gesetz zur Modernisierung des Schuldrechts vom 26. November 2001 (BGBl. I S. 3138) zum Zwecke der Harmonisierung mit dem neuen Verjährungsrecht von 30 auf zehn Jahre herabgesetzt wurde....
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 8 AZR 100/17
...Der Gesetzgeber ist bei der Neufassung des Verjährungsrechts durch das Gesetz zur Modernisierung des Schuldrechts vom 26. November 2001 (BGBl. I S. 3138) vielmehr ausdrücklich davon ausgegangen, dass der Anspruch des Gläubigers gegen den Bürgen gleichzeitig mit der Hauptforderung entsteht (Beschlussempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses des Deutschen Bundestages vom 9....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. XI ZR 265/13