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Urteile für Modernisierung

DOKUMENTART
GERICHT
JAHR
2016-12-16
BVerwG 8. Senat
...I S. 2034), mit dem die Neufassung des Art. 74 Abs. 1 Nr. 11 GG verabschiedet wurde, noch den Materialien der 2003 eingesetzten 'Kommission von Bundestag und Bundesrat zur Modernisierung der bundesstaatlichen Ordnung' (Föderalismuskommission I), an deren Ergebnisse das verfassungsändernde Gesetz anknüpfte, Anhaltspunkte dafür entnehmen, dass mit ihm lediglich der Regelungsbereich der bisherigen Rechtsgrundlage...
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 8 C 5/16
...I S. 2034), mit dem die Neufassung des Art. 74 Abs. 1 Nr. 11 GG verabschiedet wurde, noch den Materialien der 2003 eingesetzten 'Kommission von Bundestag und Bundesrat zur Modernisierung der bundesstaatlichen Ordnung' (Föderalismuskommission I), an deren Ergebnisse das verfassungsändernde Gesetz anknüpfte, Anhaltspunkte dafür entnehmen, dass mit ihm lediglich der Regelungsbereich der bisherigen Rechtsgrundlage...
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 8 C 7/15
...Januar 2003 das Bürgerliche Gesetzbuch in der Fassung des Gesetzes zur Modernisierung des Schuldrechts vom 26. November 2001 Anwendung....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. XI ZR 185/16
...Das Berufungsgericht trägt Sinn und Zweck des Anfechtungstatbestands des § 135 Abs. 2 InsO nicht hinreichend Rechnung. 20 aa) Der durch das Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG) vom 23. Oktober 2008 (BGBl. I S. 2026) neugeschaffene § 135 Abs. 2 InsO übernimmt rechtsformneutral die bisher in § 32b GmbHG enthaltene Regelung (BT-Drucks. 16/6140 S. 57)....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. IX ZR 229/12
...Beschlussempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses zu dem Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Schuldrechts, BT-Drucks. 14/7052, S. 199). 26 In der Rechtsprechung und Literatur ist allerdings umstritten, ob Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches, die Klauselverbote enthalten, zu den Marktverhaltensregeln i.S. des § 4 Nr. 11 UWG zu zählen sind....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. I ZR 34/08
...Die Klägerin hat zu Recht eine kombinierte Anfechtungs- und Leistungsklage gegen den Bewilligungsbescheid des Beklagten vom 22.9.2009 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 15.10.2009 erhoben, weil der von ihr geltend gemachte Anspruch auf Mehrbedarf nach §§ 19, 21 Abs 5 SGB II (in der Fassung des Vierten Gesetzes zur Modernisierung des Arbeitsmarktes vom 24.12.2003, BGBl I 2954, zuletzt geändert...
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 14 AS 65/12 R
...Soweit die Klägerin rügt, dieser und weitere Wege hätten 3,5 m breit ausgebaut werden müssen, um ihr eine Teilnahme am Förderprogramm zur Förderung der Modernisierung ländlicher Wege zu ermöglichen, ist zum einen schon nicht erkennbar und nicht dargelegt, dass das Förderprogramm auch die Unterhaltung von dritter Seite modernisierter Wege umfasst; zum anderen hat der Beklagte in der mündlichen Verhandlung...
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 9 A 8/15
...2001 ist § 168 Abs 2 SGB VII in der hier anwendbaren, vom 1.1.1997 bis zum 4.11.2008 geltenden Fassung des Art 1 des Gesetzes zur Einordnung des Rechts der gesetzlichen Unfallversicherung in das Sozialgesetzbuch vom 7.8.1996 (BGBl I 1254 - im Folgenden: aF; vgl auch BSG vom 22.9.2009 - B 2 U 32/08 R - SozR 4-2700 § 168 Nr 2 RdNr 17; vgl zur Fassung ab 5.11.2008 Art 1 Nr 22a Buchst a des Gesetzes zur Modernisierung...
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 2 U 2/12 R
...Krankenhausentgeltgesetz ( idF durch Art 2 Nr 5 Gesetz zur Änderung der Vorschriften zum diagnose-orientiertem Fallpauschalensystem für Krankenhäuser vom 17.7.2003, BGBl I 1461) sowie die Verordnung zum Fallpauschalensystem für Krankenhäuser für das Jahr 2004 (KFPV 2004 vom 13.10.2003, BGBl I 1995) iVm § 17b Krankenhausfinanzierungsgesetz ( idF durch Art 3 Nr 3 FPG und Art 13 Gesetz zur Modernisierung...
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 1 KR 62/12 R
...Tritt an die Stelle der Versorgungsbezüge eine nicht regelmäßig wiederkehrende Leistung oder ist eine solche Leistung vor Eintritt des Versicherungsfalls vereinbart oder zugesagt worden, gilt nach § 229 Abs 1 Satz 3 SGB V in der ab dem 1.1.2004 anzuwendenden Fassung von Art 1 Nr 143 des Gesetzes zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Modernisierungsgesetz ) vom 14.11.2003 (BGBl...
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 12 KR 5/09 R
...März 2018 - V ZR 276/16, juris Rn. 14). 16 (b) Dabei geht es aber in erster Linie um die Bestimmung des „Sollzustands“, der bei Instandsetzungen oder Modernisierungen des gemeinschaftlichen Eigentums erzielt bzw. erhalten werden muss; dieser wird unter anderem durch die bei Gebäudeerrichtung maßgeblichen Baustandards, aber auch durch die Qualität der Bauweise und die Ausstattung des Gebäudes geprägt...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. V ZR 203/17
...Seit Inkrafttreten des § 311a Abs. 1 BGB idF des Gesetzes zur Modernisierung des Schuldrechts vom 26. November 2001 (BGBl. I S. 3138) am 1. Januar 2002 kommt auch die Verurteilung zur Abgabe einer Willenserklärung in Betracht, die auf eine Vertragsänderung zu einem in der Vergangenheit liegenden Zeitpunkt gerichtet ist (BAG 20. Januar 2015 - 9 AZR 735/13 - Rn. 15; 12....
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 7 AZR 446/15
...Tritt an die Stelle der Versorgungsbezüge eine nicht regelmäßig wiederkehrende Leistung oder ist eine solche Leistung vor Eintritt des Versicherungsfalls vereinbart oder zugesagt worden, gilt nach § 229 Abs 1 S 3 SGB V in der ab dem 1.1.2004 anzuwendenden Fassung durch Art 1 Nr 143 des Gesetzes zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Modernisierungsgesetz ) vom 14.11.2003 (BGBl...
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 12 KR 22/12 R
...Januar 2002 in Kraft getretenen Gesetzes zur Modernisierung des Schuldrechts vom 26. November 2001 (Schuldrechtsmodernisierungsgesetz, BGBl....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. VIII ZR 240/15
...Eine zulässige Veränderung ist daher anzunehmen, wenn es sich lediglich um Modernisierungen in Schrift und Bild handelt, welche die wesentlichen gestalterischen Elemente aber beibehalten. Im vorliegenden Fall handelt es sich um eine zwar durch modernere grafische Gestaltung veränderte Widerspruchsmarke, die aber nach wie vor als solche objektiv erkennbar bleibt....
  1. Urteile
  2. Bundespatentgericht
  3. 29 W (pat) 21/10
...Seit Inkrafttreten des § 311a Abs. 1 BGB idF des Gesetzes zur Modernisierung des Schuldrechts vom 26. November 2001 (BGBl. I S. 3138) kommt auch die Verurteilung zur Abgabe einer Willenserklärung in Betracht, mit der rückwirkend ein Arbeitsverhältnis begründet werden soll, auch wenn dieses in der Vergangenheit tatsächlich nicht durchgeführt werden kann (BAG 19....
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 9 AZR 20/18
...Daraufhin hat der Gesetzgeber durch das Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Modernisierungsgesetz vom 14.11.2003, BGBl I S 2190) dem § 37 Abs 2 Satz 1 SGB V einen Halbsatz hinzugefügt, nach welchem das An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen ab Kompressionsklasse 2 vom Anspruch auf häusliche Krankenpflege auch dann erfasst wurde, wenn dieser Hilfebedarf bei der Feststellung...
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 3 P 4/13 R
...Wegen der Änderung des § 38 Abs 1 Satz 1 Bundessozialhilfegesetz (BSHG) zum 1.1.2004 (mit dem Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung - GKV-Modernisierungsgesetz - vom 14.11.2003 - BGBl I 2190) und der damit erfolgten Anbindung des Leistungsrechts des BSHG und in der Folge des SGB XII an dasjenige des SGB V könnten auch auf der Grundlage des § 49 SGB XII empfängnisverhütende...
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 8 SO 6/11 R
...Januar 2002 in Kraft getretene Gesetz zur Modernisierung des Schuldrechts vom 26. November 2001 (BGBl. I S. 3138) zum Zwecke der Harmonisierung mit dem neuen Verjährungsrecht von 30 auf zehn Jahre herabgesetzt wurde....
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 8 AZR 99/17
...Gemeint ist - in Anlehnung an die durch das Gesetz zur Modernisierung des Schuldrechts vom 26.11.2001 (BGBl I 3138) eingeführte Regelung des § 247 BGB zum Basiszinssatz - ein Anspruch auf Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz (vgl Palandt/Heinrichs, BGB, 69. Aufl 2010, § 288 RdNr 7; Reichenbach MDR 2001, 13). 27 6....
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 3 KR 3/09 R