...Sollte insoweit nur eine „Modernisierung“ des Sprachgebrauchs ohne jede inhaltliche Änderung beabsichtigt gewesen sein, müsste sich dies aus der Änderung selbst ergeben (etwa wenn die Formulierung „Arbeiter und Angestellte“ durch den Begriff „Arbeitnehmer/in“ ersetzt wird) oder in sonstiger Weise so zum Ausdruck gebracht werden, dass das Fehlen einer Änderungsabsicht trotz bei Anwendung allgemeiner...