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Urteile für Miete

DOKUMENTART
GERICHT
JAHR
2016-09-19
BVerwG 6. Senat
...Nach Satz 2 wird als Inhaber jede Person vermutet, die dort nach dem Melderecht gemeldet ist oder im Mietvertrag für die Wohnung als Mieter genannt ist. Nach § 2 Abs. 3 Satz 1 RBStV haften mehrere Beitragsschuldner als Gesamtschuldner entsprechend § 44 der Abgabenordnung. Jeder schuldet den Rundfunkbeitrag in voller Höhe....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 6 C 21/16
2016-06-15
BVerwG 6. Senat
...Nach Satz 2 wird als Inhaber jede Person vermutet, die dort nach dem Melderecht gemeldet ist oder im Mietvertrag für die Wohnung als Mieter genannt ist. Nach § 2 Abs. 3 Satz 1 RBStV haften mehrere Beitragsschuldner als Gesamtschuldner entsprechend § 44 der Abgabenordnung. Jeder schuldet den Rundfunkbeitrag in voller Höhe....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 6 C 35/15
2017-01-25
BVerwG 6. Senat
...Nach Satz 2 wird als Inhaber jede Person vermutet, die dort nach dem Melderecht gemeldet ist oder im Mietvertrag für die Wohnung als Mieter genannt ist. Nach § 2 Abs. 3 Satz 1 RBStV haften mehrere Beitragsschuldner als Gesamtschuldner entsprechend § 44 der Abgabenordnung. Jeder schuldet den Rundfunkbeitrag in voller Höhe....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 6 C 7/16
2016-09-19
BVerwG 6. Senat
...Nach Satz 2 wird als Inhaber jede Person vermutet, die dort nach dem Melderecht gemeldet ist oder im Mietvertrag für die Wohnung als Mieter genannt ist. Nach § 2 Abs. 3 Satz 1 RBStV haften mehrere Beitragsschuldner als Gesamtschuldner entsprechend § 44 der Abgabenordnung. Jeder schuldet den Rundfunkbeitrag in voller Höhe....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 6 C 17/16
...Aktuars; Dienstleistungen eines Bauträgers, nämlich finanzielle Vorbereitung von Bauvorhaben; Dienstleistungen eines Immobilienmaklers; Dienstleistungen eines Maklers; Dienstleistungen eines Wertpapiermaklers; Dienstleistungen von Rentenkassen; Dienstleistungen von Sparkassen; Dienstleistungen zur finanziellen Vorsorge; Effektengeschäfte; Einziehen von Außenständen [Inkassogeschäfte]; Einziehen von Miet...
  1. Urteile
  2. Bundespatentgericht
  3. 29 W (pat) 523/13
2016-03-18
BVerwG 6. Senat
...Nach Satz 2 wird als Inhaber jede Person vermutet, die dort nach dem Melderecht gemeldet ist oder im Mietvertrag für die Wohnung als Mieter genannt ist. Nach § 2 Abs. 3 Satz 1 RBStV haften mehrere Beitragsschuldner als Gesamtschuldner entsprechend § 44 der Abgabenordnung. Jeder schuldet den Rundfunkbeitrag in voller Höhe....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 6 C 22/15
...Angeklagten entworfenen und für die Anleger bestimmten Prospekt stellten die Vermittler den Anlegern für das Jahr 2009 eine Rendite von 19,7 % mit monatlicher Ausschüttung in Aussicht, versprachen die Auszahlung des eingesetzten Kapitals nach zwölf Monaten Laufzeit und wiesen darauf hin, dass „100 % Einlagensicherung durch einen deutschen Kreditversicherer“ sowie „Mietsicherheit“ bestehe, weil die Miete...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 2 StR 36/15
2016-06-15
BVerwG 6. Senat
...Nach Satz 2 wird als Inhaber jede Person vermutet, die dort nach dem Melderecht gemeldet ist oder im Mietvertrag für die Wohnung als Mieter genannt ist. Nach § 2 Abs. 3 Satz 1 RBStV haften mehrere Beitragsschuldner als Gesamtschuldner entsprechend § 44 der Abgabenordnung. Jeder schuldet den Rundfunkbeitrag in voller Höhe....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 6 C 40/15
...Da sie nach eigenem Bekunden auch noch Miete, Versicherung und einiges andere zum Leben zu bezahlen hatte, blieben ihr insoweit unwidersprochen pro Woche zum Leben noch Euro 4,-. Am 10. April 2007 meldete die Zeugin G. die Vorfälle der Wehrdisziplinaranwaltschaft für den Bereich des Sanitätskommandos ... und beantragte am 25....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 2 WD 15/09
2016-03-18
BVerwG 6. Senat
...Nach Satz 2 wird als Inhaber jede Person vermutet, die dort nach dem Melderecht gemeldet ist oder im Mietvertrag für die Wohnung als Mieter genannt ist. Nach § 2 Abs. 3 Satz 1 RBStV haften mehrere Beitragsschuldner als Gesamtschuldner entsprechend § 44 der Abgabenordnung. Jeder schuldet den Rundfunkbeitrag in voller Höhe....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 6 C 27/15
2016-03-18
BVerwG 6. Senat
...Nach Satz 2 wird als Inhaber jede Person vermutet, die dort nach dem Melderecht gemeldet ist oder im Mietvertrag für die Wohnung als Mieter genannt ist. Nach § 2 Abs. 3 Satz 1 RBStV haften mehrere Beitragsschuldner als Gesamtschuldner entsprechend § 44 der Abgabenordnung. Jeder schuldet den Rundfunkbeitrag in voller Höhe....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 6 C 33/15
2016-09-19
BVerwG 6. Senat
...Nach Satz 2 wird als Inhaber jede Person vermutet, die dort nach dem Melderecht gemeldet ist oder im Mietvertrag für die Wohnung als Mieter genannt ist. Nach § 2 Abs. 3 Satz 1 RBStV haften mehrere Beitragsschuldner als Gesamtschuldner entsprechend § 44 der Abgabenordnung. Jeder schuldet den Rundfunkbeitrag in voller Höhe....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 6 C 6/16
2016-03-18
BVerwG 6. Senat
...Nach Satz 2 wird als Inhaber jede Person vermutet, die dort nach dem Melderecht gemeldet ist oder im Mietvertrag für die Wohnung als Mieter genannt ist. Nach § 2 Abs. 3 Satz 1 RBStV haften mehrere Beitragsschuldner als Gesamtschuldner entsprechend § 44 der Abgabenordnung. Jeder schuldet den Rundfunkbeitrag in voller Höhe....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 6 C 32/15
...Die Steuerbarkeit von Dividenden sei ebenfalls keine Besonderheit, denn auch der Grundstückseigentümer habe Erträge aus dem Grundstück wie insbesondere Miet- oder Pachteinnahmen laufend zu versteuern. Zurückzuweisen sei schließlich das Argument, in anderen Fällen könne eine Beteiligung ebenfalls ohne Zutun des Steuerpflichtigen in die Wesentlichkeit "hineinwachsen"....
  1. Urteile
  2. Bundesverfassungsgericht
  3. 2 BvR 748/05, 2 BvR 753/05, 2 BvR 1738/05
...Nach Satz 2 wird als Inhaber jede Person vermutet, die dort nach dem Melderecht gemeldet ist oder im Mietvertrag für die Wohnung als Mieter genannt ist. Nach § 2 Abs. 3 Satz 1 RBStV haften mehrere Beitragsschuldner als Gesamtschuldner entsprechend § 44 der Abgabenordnung. Jeder schuldet den Rundfunkbeitrag in voller Höhe....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 6 C 6/15
2016-03-18
BVerwG 6. Senat
...Nach Satz 2 wird als Inhaber jede Person vermutet, die dort nach dem Melderecht gemeldet ist oder im Mietvertrag für die Wohnung als Mieter genannt ist. Nach § 2 Abs. 3 Satz 1 RBStV haften mehrere Beitragsschuldner als Gesamtschuldner entsprechend § 44 der Abgabenordnung. Jeder schuldet den Rundfunkbeitrag in voller Höhe....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 6 C 29/15
...Er lebe noch bei seinen Eltern und zahle diesen keine Miete. 16 1. Nach ersten Ermittlungen in Afghanistan zur Unterschlagung von Ausrüstungsgegenständen im PRT F. durch den Hauptfeldwebel K. und andere, darunter den früheren Soldaten, sind auf der Grundlage eines Durchsuchungs- und Beschlagnahmebeschlusses des Truppendienstgerichts Nord vom 2....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 2 WD 16/12
2016-09-19
BVerwG 6. Senat
...Nach Satz 2 wird als Inhaber jede Person vermutet, die dort nach dem Melderecht gemeldet ist oder im Mietvertrag für die Wohnung als Mieter genannt ist. Nach § 2 Abs. 3 Satz 1 RBStV haften mehrere Beitragsschuldner als Gesamtschuldner entsprechend § 44 der Abgabenordnung. Jeder schuldet den Rundfunkbeitrag in voller Höhe....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 6 C 20/16
2016-09-19
BVerwG 6. Senat
...Nach Satz 2 wird als Inhaber jede Person vermutet, die dort nach dem Melderecht gemeldet ist oder im Mietvertrag für die Wohnung als Mieter genannt ist. Nach § 2 Abs. 3 Satz 1 RBStV haften mehrere Beitragsschuldner als Gesamtschuldner entsprechend § 44 der Abgabenordnung. Jeder schuldet den Rundfunkbeitrag in voller Höhe....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 6 C 22/16
2016-03-18
BVerwG 6. Senat
...Nach Satz 2 wird als Inhaber jede Person vermutet, die dort nach dem Melderecht gemeldet ist oder im Mietvertrag für die Wohnung als Mieter genannt ist. Nach § 2 Abs. 3 Satz 1 RBStV haften mehrere Beitragsschuldner als Gesamtschuldner entsprechend § 44 der Abgabenordnung. Jeder schuldet den Rundfunkbeitrag in voller Höhe....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 6 C 25/15