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Urteile für Miete

DOKUMENTART
GERICHT
JAHR
...Die Kosten für größere Reparaturen, notwendige Versicherungen, Zeitungswerbung und für die Miete trägt P. . ... 5. Der Unternehmer ist verpflichtet, über die Kasseneinnahmen täglich abzurechnen. ... Aus Sicherheitsgründen ist der Kassenbestand täglich nach Geschäftsschluss bei einer von P. zu benennenden Bank einzuzahlen....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. I ZR 229/15
2016-06-15
BVerwG 6. Senat
...Nach Satz 2 wird als Inhaber jede Person vermutet, die dort nach dem Melderecht gemeldet ist oder im Mietvertrag für die Wohnung als Mieter genannt ist. Nach § 2 Abs. 3 Satz 1 RBStV haften mehrere Beitragsschuldner als Gesamtschuldner entsprechend § 44 der Abgabenordnung. Jeder schuldet den Rundfunkbeitrag in voller Höhe....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 6 C 51/15
2016-03-18
BVerwG 6. Senat
...Nach Satz 2 wird als Inhaber jede Person vermutet, die dort nach dem Melderecht gemeldet ist oder im Mietvertrag für die Wohnung als Mieter genannt ist. Nach § 2 Abs. 3 Satz 1 RBStV haften mehrere Beitragsschuldner als Gesamtschuldner entsprechend § 44 der Abgabenordnung. Jeder schuldet den Rundfunkbeitrag in voller Höhe....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 6 C 28/15
...Dies gelte auch hinsichtlich der ohne Weiteres schlüssigen preisdämpfenden Wirkung auf die Grundstücks-, Miet- und Pachtpreise. Insofern sei auch nicht zu beanstanden, wenn in diesem Zusammenhang auch auf etwaige "nicht tragbare Berufungsfälle" verwiesen werde....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 4 B 2/11
2016-03-18
BVerwG 6. Senat
...Nach Satz 2 wird als Inhaber jede Person vermutet, die dort nach dem Melderecht gemeldet ist oder im Mietvertrag für die Wohnung als Mieter genannt ist. Nach § 2 Abs. 3 Satz 1 RBStV haften mehrere Beitragsschuldner als Gesamtschuldner entsprechend § 44 der Abgabenordnung. Jeder schuldet den Rundfunkbeitrag in voller Höhe....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 6 C 7/15
2016-03-17
BVerwG 6. Senat
...Nach Satz 2 wird als Inhaber jede Person vermutet, die dort nach dem Melderecht gemeldet ist oder im Mietvertrag für die Wohnung als Mieter genannt ist. Nach § 2 Abs. 3 Satz 1 RBStV haften mehrere Beitragsschuldner als Gesamtschuldner entsprechend § 44 der Abgabenordnung. Jeder schuldet den Rundfunkbeitrag in voller Höhe....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 6 C 16/15
2016-03-17
BVerwG 6. Senat
...Nach Satz 2 wird als Inhaber jede Person vermutet, die dort nach dem Melderecht gemeldet ist oder im Mietvertrag für die Wohnung als Mieter genannt ist. Nach § 2 Abs. 3 Satz 1 RBStV haften mehrere Beitragsschuldner als Gesamtschuldner entsprechend § 44 der Abgabenordnung. Jeder schuldet den Rundfunkbeitrag in voller Höhe....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 6 C 30/15
2016-06-15
BVerwG 6. Senat
...Nach Satz 2 wird als Inhaber jede Person vermutet, die dort nach dem Melderecht gemeldet ist oder im Mietvertrag für die Wohnung als Mieter genannt ist. Nach § 2 Abs. 3 Satz 1 RBStV haften mehrere Beitragsschuldner als Gesamtschuldner entsprechend § 44 der Abgabenordnung. Jeder schuldet den Rundfunkbeitrag in voller Höhe....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 6 C 48/15
...Die Beschwerdeentscheidung gibt lediglich tatsächliche Angaben des Beteiligten zu 2 über die derzeitigen Miet- und Pachteinnahmen wieder; das Beschwerdegericht unterstellt sie als zutreffend, unterzieht die Angaben selbst also keiner Beweiswürdigung. Es hat sie lediglich zur Sachaufklärung herangezogen, wie es dem Sinn und Zweck der Anhörung nach § 33 FamFG entspricht....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. BLw 4/12
...Für das Ertragswertverfahren ist auch zu berücksichtigen, dass den Wertverhältnissen im Jahr 1964 preisgestoppte Mieten zugrunde lagen; diese preisrechtlichen Bindungen sind jedoch seit langem entfallen (BFH-Urteil in BFHE 146, 474, BStBl II 1986, 782). 19 Die mehrere Jahrzehnte umfassende Dauer des Hauptfeststellungszeitraums führt zudem bei der Bewertung von Gebäuden im Sachwertverfahren zu einer...
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. II R 12/09
2016-09-19
BVerwG 6. Senat
...Nach Satz 2 wird als Inhaber jede Person vermutet, die dort nach dem Melderecht gemeldet ist oder im Mietvertrag für die Wohnung als Mieter genannt ist. Nach § 2 Abs. 3 Satz 1 RBStV haften mehrere Beitragsschuldner als Gesamtschuldner entsprechend § 44 der Abgabenordnung. Jeder schuldet den Rundfunkbeitrag in voller Höhe....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 6 C 8/16
...Einige Räume des Schlosses waren von Mietern bewohnt. Zu diesen zählten der mit der Familie befreundete Unternehmer F. T. sowie Herr G. H. und das Ehepaar D. K. D. war Mitglied der NSDAP. 3 Im Zusammenhang mit seiner beabsichtigten Emigration nach Brasilien veräußerte der Beigeladene das Gut mit notariellem Vertrag vom 14. Juli 1941 an die Anton-und-Helene-Zerrenner-Stiftung....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 8 C 14/14
2016-06-15
BVerwG 6. Senat
...Nach Satz 2 wird als Inhaber jede Person vermutet, die dort nach dem Melderecht gemeldet ist oder im Mietvertrag für die Wohnung als Mieter genannt ist. Nach § 2 Abs. 3 Satz 1 RBStV haften mehrere Beitragsschuldner als Gesamtschuldner entsprechend § 44 der Abgabenordnung. Jeder schuldet den Rundfunkbeitrag in voller Höhe....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 6 C 47/15
2016-06-15
BVerwG 6. Senat
...Nach Satz 2 wird als Inhaber jede Person vermutet, die dort nach dem Melderecht gemeldet ist oder im Mietvertrag für die Wohnung als Mieter genannt ist. Nach § 2 Abs. 3 Satz 1 RBStV haften mehrere Beitragsschuldner als Gesamtschuldner entsprechend § 44 der Abgabenordnung. Jeder schuldet den Rundfunkbeitrag in voller Höhe....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 6 C 41/15
...An festen Ausgaben seien monatlich für Miete ca. 800 €, für Strom ca. 32 €, für Wasser ca. 130 €, für Gas ca. 130 €, für Telefon ca. 150 €, für Versicherungen ca. 60 € sowie für Kraftstoff für zwei Autos ca. 400 € zu leisten....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 1 WB 57/12
2017-01-25
BVerwG 6. Senat
...Nach Satz 2 wird als Inhaber jede Person vermutet, die dort nach dem Melderecht gemeldet ist oder im Mietvertrag für die Wohnung als Mieter genannt ist. Nach § 2 Abs. 3 Satz 1 RBStV haften mehrere Beitragsschuldner als Gesamtschuldner entsprechend § 44 der Abgabenordnung. Jeder schuldet den Rundfunkbeitrag in voller Höhe....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 6 C 18/16
2016-09-19
BVerwG 6. Senat
...Nach Satz 2 wird als Inhaber jede Person vermutet, die dort nach dem Melderecht gemeldet ist oder im Mietvertrag für die Wohnung als Mieter genannt ist. Nach § 2 Abs. 3 Satz 1 RBStV haften mehrere Beitragsschuldner als Gesamtschuldner entsprechend § 44 der Abgabenordnung. Jeder schuldet den Rundfunkbeitrag in voller Höhe....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 6 C 19/16
2016-09-19
BVerwG 6. Senat
...Nach Satz 2 wird als Inhaber jede Person vermutet, die dort nach dem Melderecht gemeldet ist oder im Mietvertrag für die Wohnung als Mieter genannt ist. Nach § 2 Abs. 3 Satz 1 RBStV haften mehrere Beitragsschuldner als Gesamtschuldner entsprechend § 44 der Abgabenordnung. Jeder schuldet den Rundfunkbeitrag in voller Höhe....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 6 C 13/16
2016-03-18
BVerwG 6. Senat
...Nach Satz 2 wird als Inhaber jede Person vermutet, die dort nach dem Melderecht gemeldet ist oder im Mietvertrag für die Wohnung als Mieter genannt ist. Nach § 2 Abs. 3 Satz 1 RBStV haften mehrere Beitragsschuldner als Gesamtschuldner entsprechend § 44 der Abgabenordnung. Jeder schuldet den Rundfunkbeitrag in voller Höhe....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 6 C 21/15
2016-03-18
BVerwG 6. Senat
...Nach Satz 2 wird als Inhaber jede Person vermutet, die dort nach dem Melderecht gemeldet ist oder im Mietvertrag für die Wohnung als Mieter genannt ist. Nach § 2 Abs. 3 Satz 1 RBStV haften mehrere Beitragsschuldner als Gesamtschuldner entsprechend § 44 der Abgabenordnung. Jeder schuldet den Rundfunkbeitrag in voller Höhe....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 6 C 26/15