...Eine Bilanzierungskonkurrenz zur KG sei nicht eingetreten: Zwischen der KG und der GmbH habe mangels personeller Verflechtung keine Betriebsaufspaltung bestanden. Die Generalvollmacht reiche nicht aus, um die fehlende Stimmrechtsmehrheit des E zu überspielen, da sie nur eine Vertretungsbefugnis nach außen dokumentiere, aber nicht von den Weisungen der Gesellschafterversammlung dispensiere....