...Die Anträge des Klägers, gegenüber den Beklagten festzustellen, dass die Veräußerung der Beteiligungen des Klägers an den Erwerber E. unwirksam ist, sind schon mangels Feststellungsinteresses unzulässig. Das Vorliegen des Feststellungsinteresses ist in jedem Abschnitt des Verfahrens, d.h. auch in der Revisionsinstanz, von Amts wegen zu prüfen (st. Rspr., siehe nur BGH, Urteil vom 8....