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Urteile für Mangel

DOKUMENTART
GERICHT
JAHR
...Die Vorinstanz hat dadurch, dass sie den Normenkontrollantrag gegen den Bebauungsplan Nr. 483 "A..." mangels Antragsbefugnis als unzulässig verworfen hat, die Anforderungen an die Geltendmachung einer Rechtsverletzung im Sinne von § 47 Abs. 2 Satz 1 VwGO nicht überspannt. 2 Erforderlich, aber auch ausreichend für die Antragsbefugnis ist, dass der Antragsteller hinreichend substantiiert Tatsachen vorträgt...
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 4 BN 16/12
...Diese Rüge betrifft die Auslegung und Anwendung materiellen Rechts und vermag einen Mangel im gerichtlichen Verfahren im Sinne von § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO nicht darzutun. 7 Schließlich sieht der Kläger den Untersuchungsgrundsatz (§ 86 Abs. 1 Satz 1 Halbs. 1 VwGO) verletzt, weil das Berufungsgericht seiner Entscheidung eine im Laufe des gerichtlichen Verfahrens geänderte Fassung der Versorgungssatzung...
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 10 B 7/15
...Juli 2007 - 1 StR 368/07, NStZ 2008, 55). 5 Der aufgezeigte Mangel, der einen absoluten Revisionsgrund bildet, führt nach gesetzlicher Wertung zur Aufhebung des Urteils (vgl. BGH, Beschluss vom 26. Juli 2007 - 1 StR 368/07, NStZ 2008, 55 mwN), so dass es auf das weitere Vorbringen der Revision nicht mehr ankommt....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 1 StR 508/18
2013-08-06
BVerwG 4. Senat
...Daher ist insbesondere die Festsetzung einer baugebietsbezogenen, vorhabenunabhängigen Verkaufsflächenobergrenze zur Steuerung des Einzelhandels in einem Sondergebiet mangels Rechtsgrundlage unzulässig (Urteil vom 24. März 2010 - BVerwG 4 CN 3.09 - Buchholz 310 § 47 VwGO Nr. 178 Rn. 23)....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 4 BN 27/13
...Parteitagsvorbehalt) nicht ersichtlich, liegt gemäß § 18 Abs. 3 Satz 4 Nr. 3 BWahlG ein Mangel vor, der nur bis zum Ablauf der Anzeigefrist gemäß § 18 Abs. 2 Satz 1 BWahlG behebbar ist (vgl. § 18 Abs. 3 Satz 2 und Satz 3 BWahlG). Wird diese Frist versäumt, ist die Teilnahme an der Wahl mit den besonderen Rechten einer Partei versperrt (vgl. BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 23....
  1. Urteile
  2. Bundesverfassungsgericht
  3. 2 BvC 4/17
...Die sofortige Beschwerde gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss war unzulässig und das Landgericht mangels Eröffnung der Beschwerdeinstanz nicht zur Entscheidung befugt. Seine Entscheidung war daher aufzuheben. 9 Der Rechtsbehelf der Beklagen war angesichts seiner mangelnden Zulässigkeit als sofortige Beschwerde als Erinnerung gegen die Entscheidung der Rechtspflegerin auszulegen (vgl....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. III ZB 58/12
...Mangels Statthaftigkeit des vom Angeklagten eingelegten Rechtsmittels ist auch die Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe zu versagen (§ 114 Abs. 1 Satz 1 ZPO i.V.m. § 76 Abs. 1 FamFG). 8 3....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. StB 5/18
...Juli 2014, was die Revision zu Recht beanstandet, weder aus, dass, was nach dem von der Revision mitgeteilten Inhalt des Hauptverhandlungsprotokolls nahe liegt, in der vierzigminütigen Unterbrechung der Hauptverhandlung ein Verständigungsgespräch stattgefunden noch, welchen wesentlichen Inhalt dieses Rechtsgespräch in dem vorstehend dargestellten Sinne gehabt hat. 10 c) Ein Mangel an Transparenz und...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 4 StR 470/14
...Die Entscheidung, diese Maßregel mangels fortbestehender Erfolgsaussicht für erledigt zu erklären, obliegt allein der Strafvollstreckungskammer (§ 463 Abs. 1 i.V.m. § 462a StPO). 9 Die Anordnung des Landgerichts, die Maßregel im vorliegenden Fall für erledigt zu erklären, muss daher entfallen....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 4 StR 358/17
...Gemäß § 264a Abs. 2 StGB gilt Abs. 1 entsprechend, wenn sich die Tat auf Anteile an einem Vermögen bezieht, das ein Unternehmen im eigenen Namen, jedoch für fremde Rechnung verwaltet. 28 bb) Für das Revisionsverfahren ist mangels entgegenstehender Feststellungen davon auszugehen, dass der Beklagte zu 3 als Täter eines Kapitalanlagebetrugs gemäß § 264a Abs. 1 Nr. 1 StGB in Betracht kommt....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. VI ZR 101/14
...Gemäß § 264a Abs. 2 StGB gilt Abs. 1 entsprechend, wenn sich die Tat auf Anteile an einem Vermögen bezieht, das ein Unternehmen im eigenen Namen, jedoch für fremde Rechnung verwaltet. 24 bb) Für das Revisionsverfahren ist mangels entgegenstehender Feststellungen davon auszugehen, dass der Beklagte zu 3 als Täter eines Kapitalanlagebetrugs gemäß § 264a Abs. 1 Nr. 1 StGB in Betracht kommt....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. VI ZR 110/14
...Gemäß § 264a Abs. 2 StGB gilt Abs. 1 entsprechend, wenn sich die Tat auf Anteile an einem Vermögen bezieht, das ein Unternehmen im eigenen Namen, jedoch für fremde Rechnung verwaltet. 24 bb) Für das Revisionsverfahren ist mangels entgegenstehender Feststellungen davon auszugehen, dass der Beklagte zu 3 als Täter eines Kapitalanlagebetrugs gemäß § 264a Abs. 1 Nr. 1 StGB in Betracht kommt....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. VI ZR 122/14
...Die Verpflichtung zur Unterlassung einer Handlung, durch die ein fortdauernder Störungszustand geschaffen wurde, ist mangels abweichender Anhaltspunkte regelmäßig dahin auszulegen, dass sie nicht nur die Unterlassung derartiger Handlungen, sondern auch die Vornahme möglicher und zumutbarer Handlungen zur Beseitigung des Störungszustands umfasst. 5....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. I ZR 76/13
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. VIII ZR 79/14
...Gemäß § 264a Abs. 2 StGB gilt Abs. 1 entsprechend, wenn sich die Tat auf Anteile an einem Vermögen bezieht, das ein Unternehmen im eigenen Namen, jedoch für fremde Rechnung verwaltet. 28 bb) Für das Revisionsverfahren ist mangels entgegenstehender Feststellungen davon auszugehen, dass der Beklagte zu 3 als Täter eines Kapitalanlagebetrugs gemäß § 264a Abs. 1 Nr. 1 StGB in Betracht kommt....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. VI ZR 98/14
...Gemäß § 264a Abs. 2 StGB gilt Abs. 1 entsprechend, wenn sich die Tat auf Anteile an einem Vermögen bezieht, das ein Unternehmen im eigenen Namen, jedoch für fremde Rechnung verwaltet. 24 bb) Für das Revisionsverfahren ist mangels entgegenstehender Feststellungen davon auszugehen, dass der Beklagte zu 3 als Täter eines Kapitalanlagebetrugs gemäß § 264a Abs. 1 Nr. 1 StGB in Betracht kommt....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. VI ZR 106/14
...Gemäß § 264a Abs. 2 StGB gilt Abs. 1 entsprechend, wenn sich die Tat auf Anteile an einem Vermögen bezieht, das ein Unternehmen im eigenen Namen, jedoch für fremde Rechnung verwaltet. 28 bb) Für das Revisionsverfahren ist mangels entgegenstehender Feststellungen davon auszugehen, dass der Beklagte zu 3 als Täter eines Kapitalanlagebetrugs gemäß § 264a Abs. 1 Nr. 1 StGB in Betracht kommt....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. VI ZR 129/14
...Durch die Planfeststellung werden alle öffentlich-rechtlichen Beziehungen zwischen dem Träger des Vorhabens und den durch den Plan Betroffenen rechtsgestaltend geregelt. (1a) Mängel bei der Abwägung der von dem Vorhaben berührten öffentlichen und privaten Belange sind nur erheblich, wenn sie offensichtlich und auf das Abwägungsergebnis von Einfluss gewesen sind....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 9 C 6/12
...Gemäß § 264a Abs. 2 StGB gilt Abs. 1 entsprechend, wenn sich die Tat auf Anteile an einem Vermögen bezieht, das ein Unternehmen im eigenen Namen, jedoch für fremde Rechnung verwaltet. 29 bb) Für das Revisionsverfahren ist mangels entgegenstehender Feststellungen davon auszugehen, dass der Beklagte zu 3 als Täter eines Kapitalanlagebetrugs gemäß § 264a Abs. 1 Nr. 1 StGB in Betracht kommt....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. VI ZR 109/14
...Gemäß § 264a Abs. 2 StGB gilt Abs. 1 entsprechend, wenn sich die Tat auf Anteile an einem Vermögen bezieht, das ein Unternehmen im eigenen Namen, jedoch für fremde Rechnung verwaltet. 29 bb) Für das Revisionsverfahren ist mangels entgegenstehender Feststellungen davon auszugehen, dass der Beklagte zu 3 als Täter eines Kapitalanlagebetrugs gemäß § 264a Abs. 1 Nr. 1 StGB in Betracht kommt....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. VI ZR 114/14