...Dem steht die Entscheidung des Bundesgerichtshofs nicht entgegen, mit der dieser die Annahme der Vorinstanz gebilligt hat, in einem Schreiben, in dem ein "Rücktritt" erklärt worden war, und in einem Widerspruch gegen einen Mahnbescheid liege ein Widerruf (BGH, NJW 1996, 2156, 2158)....