...Die übrigen acht Arbeitnehmer in M gehörten zur „Pulverbeschichtung“ (P-Division). 5 Am 22. Oktober 2008 informierte der Geschäftsführer Y die Geschäftsleitung der Beklagten davon, dass der Bereich V in M nicht aufrechterhalten werden solle. Noch am selben Tag stellte die Beklagte bei dem zuständigen Integrationsamt einen Antrag auf Zustimmung zur Kündigung eines schwerbehinderten Menschen....