...Die sonstige Gewaltanwendung, die alle gegen den Körper des Betroffenen gerichteten Zwangsmaßnahmen erfasse, die nicht bereits körperliche Misshandlungen darstellten, hat es dabei in dem Einsperren des Beschuldigten gesehen. 15 a) Die Annahme einer sonstigen Gewaltanwendung im Sinne von § 343 Abs. 1 Nr. 1 2. Alt. StGB wird von den Feststellungen nicht getragen....