...V. m. § 37 Abs. 1 MarkenG zurückgewiesen. 8 Zur Begründung hat sie im Wesentlichen ausgeführt, dass das angemeldete Zeichen eine aus gebräuchlichen lexikalischen Begriffen gebildete Kombination schutzunfähiger Bestandteile darstelle, nämlich „Land“ für – u. a. – „Grundstück, landwirtschaftliche Nutzfläche, Acker (Boden), Bauland, Gelände, Landschaft, Region“ und „Beratung“ im Sinne von „Besprechung...