...Sie erstrebt, den Beklagten zu verurteilen, a) Auskunft auch über die Geschäfte zu erteilen, die die nicht vom Beklagten neu angeworbenen Außendienstmitarbeiter seiner Organisation vermittelt haben, b) im Rahmen der Auskunft - mit Ausnahme der Versicherungsverträge aus den Sparten Kranken-, Unfall- und Lebensversicherung - den konkret vermittelten Vertrag unter Nennung des Namens und der Anschrift...