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Urteile für Leasingnehmer

DOKUMENTART
GERICHT
JAHR
...Nach der vorgedruckten Endabnahmeerklärung hatte der Leasingnehmer in Vollmacht und Namen der Co. allein die Identität der Sache (die Übereinstimmung von Rechnung und Lieferung) und die Mängelfreiheit der Sache zu bestätigen; eine Prüfungskompetenz im Hinblick auf das Eigentum des Lieferanten wird ihm dagegen nicht eingeräumt. 23 c) Das Vorstehende gilt entsprechend für einen etwaigen Erwerb der Streithelferin...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. V ZR 8/15
...Von Rechts wegen 1 Die Kläger nutzten, zunächst als Leasingnehmer, in Gesellschaft bürgerlichen Rechts während der Jahre 1997 bis 2001 ein Flugzeug zur Personenbeförderung, mit dem sie in dem gesamten Zeitraum Verluste erwirtschafteten. Der Leasingvertrag wurde am 17....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. IX ZR 170/09
...Danach ist auf das Leasing und die Benutzung beim ersten Leasingnehmer abzustellen, das weitere Schicksal der geleasten Sache ist nicht von Bedeutung (vgl. zur Zwischenvermietung BFH-Urteil vom 4....
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. III R 23/16
...Dass er, Jahrgang 1947, selbständig, und nicht zum ersten Mal Leasingnehmer hochwertiger Fahrzeuge, von dieser Problematik, aus der heraus die GAP-Versicherung entwickelt worden sei, nie etwas gehört haben wolle, erscheine fernliegend. 15 II. Das hält rechtlicher Nachprüfung in einem entscheidenden Punkt stand. 16 1....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. IV ZR 193/15
...Bonitätsverlust des Leasingnehmers geknüpft ist, kommt der Verpflichtung zum Rückkauf der Leasinggegenstände in ihrem jeweiligen Zustand zu einem in bestimmter Höhe von vornherein festgelegten Preis in ihrer wirtschaftlichen Bedeutung zugleich eine der Ausfallgarantie oder -bürgschaft ähnliche Sicherungsfunktion für die ordnungsgemäße Erfüllung des Leasingvertrags durch den bei Vertragsbeginn vorgesehenen Leasingnehmer...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. VIII ZR 410/12
...Die Richtlinie nimmt vielmehr an, dass bei der Würdigung, ob die vom Leasinggeber zur Finanzierung der (dem Leasingnehmer zuzurechnenden) Leasinggegenstände aufgenommenen Kredite zum laufenden Geschäftsverkehr gehören oder unter Berücksichtigung des zeitlichen Moments zu Dauerschulden geworden sind, eine Finanzierungsdauer von nicht über sechs Jahren (als "allgemein üblicher Tilgungsfrist" - s. insoweit...
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. I R 82/10
...vgl hierzu § 3 Abs 7 S 3 Alg II-V); eigene Feststellungen des LSG fehlen jedoch (vgl zur ergänzenden Heranziehung der steuerrechtlichen Grundsätze zur Abgrenzung einer "betrieblichen Veranlassung" Kohnke/Grosse in DVP 2013, 244 ff, 244). 21 Der Umstand, dass es sich bei dem Leasing um eine Finanzierungsweise handelt, bei der das Leasingobjekt vom Leasinggeber beschafft und finanziert wird und dem Leasingnehmer...
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 4 AS 31/13 R
...Dabei sei an den für alle Beteiligten sofort erkennbaren Umstand angeknüpft worden, dass der Leasingnehmer sich nicht zu einer Vertragserfüllung bekenne und dementsprechend auch nicht die Übernahmebestätigung erteile....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. VIII ZR 182/08
...wurde das Recht eingeräumt, vor Ablauf der vereinbarten Dauer der Erbbaurechte die Übertragung der Erbbaurechte an sich oder einen von ihm zu bezeichnenden Dritten zu verlangen, wenn der für die Erbbaurechte geplante Leasingvertrag nicht zustande kommen oder bestimmte Vertragsstörungen eintreten sollten (Heimfall). 3 Den geplanten Leasingvertrag ließen die Klägerin als Leasinggeber und der Kreis als Leasingnehmer...
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. II R 26/15
...Auch wenn --wie hier-- eine mit der Werklieferung einhergehende langfristige Finanzierung die Realisierung des angestrebten Bauvorhabens erleichtert oder sogar erst ermöglicht haben sollte, ist davon auszugehen, dass sie für das Studentenwerk --wie die Versicherungsleistung, die der Leasingnehmer über den Leasinggeber erlangt (vgl. dazu EuGH-Urteil --BGZ Leasing-- in HFR 2013, 270, DStR 2013, 193,...
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. XI R 24/11
...XVI der allgemeinen Leasing-Bedingungen gegenüber dem Leasingnehmer auf Schadensersatz, der grundsätzlich mit dem Verkauf auf den Händler übergeht und abgetreten ist. (…) Sobald die Höhe der zu ersetzenden Reparaturkosten gegenüber dem Leasing-Nehmer - sei es durch Vereinbarung mit Zustimmung des Händlers - oder durch Gerichtsentscheidung - verbindlich feststeht, erhält der Händler eine Gutschrift...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. VIII ZR 404/12
...Für die zur Schadensbestimmung erforderliche Gesamtsaldierung ist bei dem Abschluss eines Leasingvertrages der Geldwert des vom Leasingeber erworbenen Anspruchs auf die vom Leasingnehmer zu leistenden vertraglich vereinbarten Leasingraten unter Berücksichtigung des jeweiligen Ausfallrisikos zu bewerten und mit dem Geldwert der eingegangenen Verpflichtung durch den Leasinggeber zu vergleichen (vgl....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 2 StR 291/18
...Dezember 1986 (VIII ZR 279/85) in einem Fall, in dem sich - vergleichbar der vorliegenden Fallgestaltung - die Frage gestellt habe, ob dem Leasingnehmer gemäß § 242 BGB die Berufung auf die Minderung der Leasingraten wegen eines vom Leasinggeber im Hinblick auf eine unterlassene Mängelanzeige geltend gemachten Schadens verwehrt sei, dem Leasinggeber die Beweislast für die Voraussetzungen des § 545...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. VIII ZR 74/12
...Bedeutsam ist diese Form des Besitzschutzes, sofern der Anspruchsteller lediglich über ein schuldrechtliches Besitzrecht - etwa als Mieter, Pächter oder Leasingnehmer - verfügt. Dem Besitzer wird - obwohl ihm an der Sache kein dingliches Recht zusteht - durch den Abwehranspruch ein dem § 1004 BGB entsprechender Schutz gegen von außen kommende Störungen seiner Sachherrschaft gewährt (BGH 16....
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 1 AZR 189/17
2018-11-20
BAG 1. Senat
...Bedeutsam ist diese Form des Besitzschutzes, sofern der Anspruchsteller lediglich über ein schuldrechtliches Besitzrecht - etwa als Mieter, Pächter oder Leasingnehmer - verfügt. Dem Besitzer wird - obwohl ihm an der Sache kein dingliches Recht zusteht - durch den Abwehranspruch ein dem § 1004 BGB entsprechender Schutz gegen von außen kommende Störungen seiner Sachherrschaft gewährt (BGH 16....
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 1 AZR 12/17