...Die sich unter Berücksichtigung dieser weiteren Zahlung ergebende Klageforderung von 161.706,50 € umfasst die Vergütung für Leistungen gemäß Pos. 2.1.9 der Schlussrechnung (Boden liefern und einbauen) in Höhe von 13.086,26 € netto, deren Bezahlung die Beklagte mit dem Hinweis auf angebliche Doppelberechnungen verweigert. 3 Das Landgericht hat den Zahlungsanspruch der Klägerin in diesem Punkt für gerechtfertigt...