...Die Kosten des Beschwerdeverfahrens haben die Kläger zu tragen. 1 Die Beschwerde ist unzulässig. 2 Eine Ladung zum Termin ist nicht anfechtbar. Denn § 128 Abs. 2 der Finanzgerichtsordnung (FGO) bestimmt ausdrücklich, dass u.a. prozessleitende Verfügungen --zu denen auch Ladungen gehören (vgl. Gräber/Ratschow, Finanzgerichtsordnung, 8....