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Urteile für Kündigung

DOKUMENTART
GERICHT
JAHR
...Zum einen waren auch diese Darlehen sowohl nach den Feststellungen des FG als auch nach dem Vortrag der Klägerin mit einer Frist von drei Monaten zum Quartalsende kündbar, zum anderen liegt auf der Hand, dass auch bei derartigen Vereinbarungen aufgrund der tatsächlichen Verhältnisse angenommen werden kann, trotz der formalen Kündigungsmöglichkeit habe nicht ernstlich mit einer Kündigung gerechnet werden...
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. I B 118/10
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. IV ZR 359/13
...Das Arbeitsverhältnis des Beklagten zur Insolvenzschuldnerin endete aufgrund einer betriebsbedingten Kündigung der Insolvenzschuldnerin am 28. Februar 2006. 3 Die Insolvenzschuldnerin hatte dem Beklagten eine betriebliche Altersversorgung zugesagt, die über die A AG (künftig: Pensionskasse) abgewickelt wurde. Nach einer von der Pensionskasse erstellten „Bescheinigung für den Versicherten“ vom 13....
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 3 AZR 496/08
...Mit dieser Bestimmung wird lediglich die Gesetzesregelung des § 2 Abs. 2 Satz 4 und 5 BetrAVG aufgegriffen, wonach der ausgeschiedene Arbeitnehmer den Rückkaufswert auf Grund einer Kündigung des Versicherungsvertrags in Höhe des durch Beitragszahlungen des Arbeitgebers gebildeten geschäftsplanmäßigen unverfallbaren Deckungskapitals nicht in Anspruch nehmen darf....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. XII ZB 325/14
...Juni 2010 einen Sicherungsbeschluss nach § 21 InsO erlassen und durch dessen Veröffentlichung ihre Banken zur Kündigung der Darlehensverbindlichkeiten veranlasst habe. 13 Einmal ist schon nicht ersichtlich, dass das Insolvenzgericht vor Ablauf einer der Schuldnerin gesetzten Frist entschieden hätte....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. IX ZB 57/11
.... § 580 Nr. 6 ZPO auch andere formelle Entscheidungen wie zB Verwaltungsakte - etwa die Zustimmung des Integrationsamts zum Ausspruch der Kündigung gegenüber einem Schwerbehinderten (vgl. Senat 17. Juni 1998 - 2 AZR 519/97 - zu II 1 der Gründe; BAG 25. November 1980 - 6 AZR 210/80 - zu II 2 der Gründe, aaO; weitere Fälle nennt MünchKommZPO/Braun 3. Aufl., § 580 Rn. 36) - angesehen werden....
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 2 AZN 281/10 (A)
...I. 1 Die Klägerin beauftragte die beklagte Rechtsanwältin im September 2003 damit, gegen bei ihr tatsächlich oder scheinbar beschäftigte Personen Strafanzeige zu erstatten und Kündigungen vorzubereiten. Mit Bezug auf mögliche Schadensersatzansprüche der Beklagten gegen die angezeigten Personen machte die Beklagte in einem Schreiben vom 25....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. IX ZR 221/09
...Dass – wie im Urteil angedeutet – die Angst der Nebenklägerin vor einer Kündigung ihres mit dem Angeklagten geschlossenen Arbeitsverhältnisses der Grund für eine anfängliche Zurückhaltung in den Vernehmungen gewesen sein könnte, lässt sich schon deshalb ausschließen, weil die Nebenklägerin bereits seit dem 28. März 2013 ihrer Arbeit ferngeblieben war und zudem am 7....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 1 StR 53/16
2017-06-20
BAG 3. Senat
...Eine Kündigung seitens der Bank hat grundsätzlich die Versetzung in den (einstweiligen) Ruhestand zur Folge. Nur bei grob schuldhaftem Verhalten kann die Bank den Vertrag frist- und entschädigungslos kündigen.“ 5 Für die Verbindlichkeiten der Beklagten bestand nach dem Gesetz über die Bayerische Landesbank (im Folgenden BayLBG) vom 27....
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 3 AZR 227/16
...Eine Kündigung seitens der Bank hat grundsätzlich die Versetzung in den (einstweiligen) Ruhestand zur Folge. Nur bei grob schuldhaftem Verhalten kann die Bank den Vertrag frist- und entschädigungslos kündigen.“ 5 Für die Verbindlichkeiten der Landesbank bestand nach dem Gesetz über die Bayerische Landesbank (im Folgenden BayLBG) vom 27....
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 3 AZR 172/16
...Eine Kündigung seitens der Bank hat grundsätzlich die Versetzung in den (einstweiligen) Ruhestand zur Folge. Nur bei grob schuldhaftem Verhalten kann die Bank den Vertrag frist- und entschädigungslos kündigen.“ 5 Für die Verbindlichkeiten der Landesbank bestand nach dem Gesetz über die Bayerische Landesbank (im Folgenden BayLBG) vom 27....
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 3 AZR 179/16
...Eine Kündigung seitens der Bank hat grundsätzlich die Versetzung in den (einstweiligen) Ruhestand zur Folge. Nur bei grob schuldhaftem Verhalten kann die Bank den Vertrag frist- und entschädigungslos kündigen.“ 5 Für die Verbindlichkeiten der Beklagten bestand nach dem Gesetz über die Bayerische Landesbank (im Folgenden BayLBG) vom 27....
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 3 AZR 580/15
2018-01-25
BAG 8. Senat
...Erfolgt keine Kündigung, verlängert sich die Vertragslaufzeit jeweils um fünf weitere Jahre. Auch in diesem Fall beträgt die Kündigungsfrist ein Jahr. Das Recht beider Vertragsparteien, den Vertrag aus wichtigem Grund fristlos zu kündigen, bleibt unberührt. …“ 6 Mit Schreiben vom 1....
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  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 8 AZR 308/16
...Eine Kündigung seitens der Bank hat grundsätzlich die Versetzung in den (einstweiligen) Ruhestand zur Folge. Nur bei grob schuldhaftem Verhalten kann die Bank den Vertrag frist- und entschädigungslos kündigen.“ 5 Für die Verbindlichkeiten der Beklagten bestand nach dem Gesetz über die Bayerische Landesbank (im Folgenden BayLBG) vom 27....
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 3 AZR 582/15
...Eine Kündigung seitens der Bank hat grundsätzlich die Versetzung in den (einstweiligen) Ruhestand zur Folge. Nur bei grob schuldhaftem Verhalten kann die Bank den Vertrag frist- und entschädigungslos kündigen.“ 5 Im Rahmen der Finanzmarktkrise 2007/2008 geriet die Beklagte in erhebliche wirtschaftliche Schwierigkeiten....
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  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 3 AZR 539/15
...Eine Kündigung seitens der Bank hat grundsätzlich die Versetzung in den (einstweiligen) Ruhestand zur Folge. Nur bei grob schuldhaftem Verhalten kann die Bank den Vertrag frist- und entschädigungslos kündigen.“ 5 Für die Verbindlichkeiten der Beklagten bestand nach dem Gesetz über die Bayerische Landesbank (im Folgenden BayLBG) vom 27....
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 3 AZR 540/16
...Erfolgt keine Kündigung, verlängert sich die Vertragslaufzeit jeweils um fünf weitere Jahre. Auch in diesem Fall beträgt die Kündigungsfrist ein Jahr. Das Recht beider Vertragsparteien, den Vertrag aus wichtigem Grund fristlos zu kündigen, bleibt unberührt. …“ 6 Mit Schreiben vom 1....
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 8 AZR 309/16
...Sie habe der von § 14 Abs. 3 KStG 2002 bewirkten Fiktion von Gewinnausschüttungen auch nicht mehr rechtzeitig durch eine Kündigung des Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrages entgehen können, da nach dessen § 5 Abs. l dieser Vertrag lediglich mit einer Frist von drei Monaten zum Jahresende kündbar gewesen sei....
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. I R 38/11
...Im Nachgang hierzu sprach der Insolvenzverwalter gegenüber sämtlichen Arbeitnehmern der Insolvenzschuldnerin, mit Ausnahme eines Arbeitnehmers, zu dessen Kündigung die Zustimmung des Integrationsamts erforderlich war, die Kündigung der Arbeitsverhältnisse zum 31. Januar 2010 aus. Am 1....
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  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 8 AZR 243/11
2012-06-21
BAG 8. Senat
...Im Nachgang hierzu sprach der Insolvenzverwalter gegenüber sämtlichen Arbeitnehmern der Insolvenzschuldnerin, mit Ausnahme eines Arbeitnehmers, zu dessen Kündigung die Zustimmung des Integrationsamts erforderlich war, die Kündigung der Arbeitsverhältnisse zum 31. Januar 2010 aus. Am 1....
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 8 AZR 244/11