...Der darauf aufbauende, nicht in die Revisionsinstanz gelangte Abfindungsanspruch des Klägers soll knapp 95.000,00 Euro betragen. 12 Soweit für die Revisionsinstanz von Belang hat der Kläger beantragt festzustellen, dass das zwischen den Parteien bestehende Arbeitsverhältnis durch die arbeitgeberseitige Kündigung vom 20. August 2008, zugegangen am 28. August 2008, nicht vor dem 31....