...Kündigungen und hierfür einzuhaltende Fristen werden nicht erwähnt. Damit regelt der Plan für das Grubenrettungswesen nicht, welches Rechtsverhältnis mit einer Mitgliedschaft begründet wird. Anderes folgt auch nicht aus den in Nr. 3.1 des Plans für das Grubenrettungswesen bestimmten Aufnahmevoraussetzungen....