...Sein Vorbringen, die Vereinbarungen in den Beschlüssen des Rates hätten den Verbleib der Beklagten im Euro-Währungsgebiet zu dem Zweck ermöglichen sollen, die Finanzstabilität in diesem Raum sicherzustellen, spricht nicht gegen die Annahme, die Beklagte habe im Kündigungszeitpunkt Kredite am internationalen Kapitalmarkt nicht mehr erreichen können, und ihr habe deshalb ohne die Hilfen der EU, der EZB...