...Die Umbuchung erfolgte daher in einem Zwei-Personen-Verhältnis zwischen der Schuldnerin und der Beklagten, wobei die Beklagte Inhaberin von zwei Konten war. 13 Wird im Zwei-Personen-Verhältnis ein Bankkredit durch einen anderen Kredit unter Verwendung eines neuen Kontos abgelöst, so liegt im Zweifel keine Schuldumschaffung (§ 364 Abs. 1 BGB), sondern eine bloße Vertragsänderung vor (BGH, Urteil vom...