...Eine Differenzierung nach Geldleistung, Sachleistung oder Übernahme von privat finanzierten Kosten für nicht zum Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung zählende Arzneimittel und ärztliche oder andere heilberufliche Leistungen sei nicht nur unpraktikabel, sondern verstoße auch gegen die gesetzliche Regelung der Abzugsfähigkeit von Vorsorgeaufwendungen in § 10 Abs. 1 Nr. 3 Satz 1 Buchst...