...Nachdem sie in ihrer "Einkommenserklärung" vom 25.3.2010 angegeben hatte, neben einer monatlichen Zahlung ihres Vaters von 400 Euro über keine weiteren Einkünfte zu verfügen, setzte die Beklagte ausgehend von der Mindestbemessungsgrundlage monatliche Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und sozialen Pflegeversicherung (sPV) von insgesamt 148,53 Euro fest (Bescheid vom 30.3.2010)....