...Aus welchen Gründen das Berufungsgericht die Unterkunft der Klägerin als den Anforderungen des trennungsgeldrechtlichen Wohnungsbegriffs nicht genügend erachtet, lässt sich auch nicht aus der Würdigung ableiten, Beamten, die über keine eigene Wohnung verfügen, entstünden keine zusätzlichen Kosten, die mit denen von Beamten vergleichbar seien, die schon bislang über eine eigene Wohnung verfügten und...