...NV: Da die Sachaufklärungspflicht gemäß § 76 Abs. 1 FGO dazu dient, die Spruchreife der Klage herbeizuführen, hat das Gericht nur das aufzuklären, was aus seiner Sicht entscheidungserheblich ist. Bei Auslandssachverhalten ist zudem zu beachten, dass sich aus § 76 Abs. 1 Satz 4 FGO i.V.m. § 90 Abs. 2 AO eine erhöhte Mitwirkungspflicht der Steuerpflichtigen ergibt....