...Die Kosten des Beschwerdeverfahrens hat der Kläger zu tragen. 1 Die Beschwerde ist unbegründet und daher durch Beschluss zurückzuweisen (§ 132 der Finanzgerichtsordnung --FGO--). 2 Das Finanzgericht (FG) hat im Ergebnis zutreffend entschieden, dass der Mitgesellschafter des Klägers und Beschwerdeführers (Kläger) zum Verfahren gegen die gesonderten und einheitlichen Feststellungsbescheide der Streitjahre...