......, ... vermieden werden, insbesondere dass die Vorhabenträgerin den Elbhang durch geeignete Vorkehrungen gegen eine drohende Auskolkung zu sichern hat. 15 Die Beklagte beantragt, die Klage abzuweisen. 16 Die Beigeladene stellt keinen Antrag. 17 Die Beklagte und die Beigeladene treten dem Vorbringen der Kläger entgegen. 18 Die Klage hat keinen Erfolg. 19 Der Planfeststellungsbeschluss leidet nicht...