...Soweit die Klägerin daraus, dass das FG im Urteil von "Fahrtkosten 2004 wegen Kaufvertrag von 5.606,56 €" spricht, schlussfolgern möchte, dass sich dem FG weitere Ermittlungsmaßnahmen bzw. eine Beweiserhebung aufdrängen hätten müssen, weil eine Tagesreise zum Notar nicht solch hohe Fahrtkosten auslösen könne, wird dies der Argumentation des FG nicht gerecht....