...Das FG hat die Klage rechtsfehlerhaft als unzulässig angesehen. 8 a) Der Kläger war insoweit befugt, den Prozess zu führen. 9 Zwar geht nach § 80 Abs. 1 der Insolvenzordnung (InsO) mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens die Befugnis des Schuldners, sein zur Insolvenzmasse gehörendes Vermögen zu verwalten und über dasselbe zu verfügen, auf den Insolvenzverwalter über....