...Die Beklagten zu 2. bis 6. hätten als geschäftsführende Organe der eigenverwaltenden Beklagten zu 1. aus insolvenz-, schuld- und deliktsrechtlichen Gründen persönlich für den Nachteilsausgleich als entstandenen Schaden einzustehen. 8 Die Klägerin hat - soweit für das Revisionsverfahren noch von Interesse - beantragt, 1. die Beklagte zu 1. zu verurteilen, an sie für den Verlust des Arbeitsplatzes eine...