...Handelt es sich bei dem Schuldner um eine abhängig beschäftigte Person, kann für den Mittelpunkt der hauptsächlichen Interessen nach allgemeiner Rechtsansicht regelmäßig auf den gewöhnlichen Aufenthalt als tatsächlichen Lebensmittelpunkt abgestellt werden, wo der Schwerpunkt der wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Beziehungen liegt (OLG Hamm IPrax 2012, 351 Rn. 58; LG Göttingen ZInsO 2007, 1358; AG...