...den Parteien auch nicht angegriffen. 13 b) Das Bundespatentgericht hat seine Annahme, die Ware "Papier für Kopierzwecke" einerseits und die Waren "Printmedien, nämlich Druckschriften, Druckerzeugnisse, insbesondere Zeitungen, Zeitschriften und Bücher, Fotografien" andererseits seien einander nicht ähnlich, wie folgt begründet: 14 Das hier angesprochene allgemeine Publikum erwarte nicht, dass ein Hersteller...