...Er wendet sich gegen einen Bescheid des Beklagten, mit dem ihm untersagt wurde, neu einziehenden Heimbewohnern einmalig 50 € für die Kennzeichnung der Wäsche als Zusatzleistung zu berechnen, und aufgegeben wurde, in seinen formularmäßigen Heimverträgen künftig klarzustellen, dass die Wäschekennzeichnung als Regelleistung vom Heimentgelt umfasst sei....