...Es hat sich weder von seiner Tatbeteiligung am Raub noch davon zu überzeugen vermocht, dass er sich der Hehlerei schuldig gemacht hat. Es hat ihn jedoch wegen Betrugs (§ 263 Abs. 1 StGB) verurteilt, weil der Angeklagte die durch den verfahrensgegenständlichen Überfall am 20. April 2017 erbeutete Armbanduhr zu einem nicht näher bestimmbaren Zeitpunkt zwischen dem 25. April 2017 und dem 9....