...Die allgemeine Behauptung, die Kläger würden in ihrem Grundrecht aus Art. 14 GG verletzt, reicht dafür nicht aus. Soweit sich die Kläger dagegen wenden, dass die Rückübertragung an die Beigeladene erfolgt, übersehen sie im Übrigen, dass deren vermögensrechtliche Berechtigung rechtskräftig festgestellt ist. 7 2. Die vermeintlich grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache ist nicht dargetan....