...108, 82, 106 = FamRZ 2003, 816, 820). 28 Für den Fall schwerwiegender Mängel der Adoption, wie hier der fehlenden, nach § 1747 Abs. 1 BGB in der seinerzeit geltenden Fassung erforderlich gewesenen Einwilligung des früheren Vaters, hatte der Gesetzgeber die Aufgabe zu lösen, den Anspruch des Angenommenen und seines früheren Vaters auf Aufrechterhaltung der früheren Familie in Übereinstimmung mit dem Grundgesetz...