...Weitere Kritiker des höchstrichterlich geprägten Einwirkungsbegriffs meinen zwar, dass § 906 BGB einen über die Grenzabstände des öffentlichen Rechts hinausgehenden Schutz bieten müsse, wollen aber für den „Normalfall“ gegen den Entzug von Licht und Luft keine Abhilfe gewähren (so Staudinger/Roth, BGB [2009], § 906 Rn. 127 f.) oder stellen negative Immissionen den positiven nur dann gleich, wenn sie...