...Alternative FGO), weil die Rechtsauffassung des FG unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt vertretbar erscheine. 3 Das FG hat seine Entscheidung, wonach im Streitjahr 2002 die Höhe nachträglicher Anschaffungskosten der Kläger auf ihre Beteiligung an der B-GmbH (noch) nicht festgestanden habe, nicht nur auf den Umstand, dass am Ende des Streitjahres die Höhe der tatsächlichen Inanspruchnahme aus den...