...., S. 274) auf einen anderen (hier: den KBO) einer klaren Regelung bedarf, geht die Klägerin von der ihres Erachtens nicht weiter begründungsbedürftigen Prämisse aus, dass es die "ureigenste" Aufgabe des Kurbetriebs ist, die Wege zu unterhalten und für die daraus entstehenden Kosten aufzukommen, so wie "kein Gesellschafter einer GmbH ... mit seiner Gesellschaft eine Vereinbarung schließen" müsse, "...