...Entgegen der Ansicht der Markenstelle seien die Nennungen „M1… mit 3,5 ,„N…“ mit 2,5 %, „N… AG“ mit 1 %, „N…EG“ mit 0,5 % sowie „M… GmbH“ mit 0,5 % nicht in Abzug zu bringen. Denn die N… GmbH sei wirtschaftlich eng mit der Anmelderin verbunden. Die N… GmbH sei auf dem Dienstleistungsgebiet der Anmelderin selbst nicht tätig und unterstütze nur deren Aktivitäten....