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Urteile für Gläubiger

DOKUMENTART
GERICHT
JAHR
...aus einer Stundungsvereinbarung zwischen Angehörigen i.S. des § 15 AO - Teilweise inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 29.04.2014 VIII R 9/13) Die Anwendung des gesonderten Steuertarifs für Einkünfte aus Kapitalvermögen gemäß § 32d Abs. 1 EStG auf Kapitalerträge, die aus der Stundung einer Kaufpreisforderung erzielt werden, ist nicht nach § 32d Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Buchst. a EStG ausgeschlossen, wenn Gläubiger...
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  2. Bundesfinanzhof
  3. VIII R 35/13
...Gläubiger konnten kein Vertrauen darauf entwickeln, dass sie aufgrund der Pfändungsvorschriften in die Lage versetzt werden sollten, dem Schuldner für einen Monat die Lebensgrundlage zu entziehen. Das ergibt sich ohne weiteres aus dem vom Gesetzgeber mit der Einrichtung des Pfändungsschutzkontos verfolgten Zweck....
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  2. Bundesgerichtshof
  3. VII ZB 92/10
...FamFG) nur bezüglich der - abweichend vom Amtsgericht beurteilten - Klärung der Rechtsfrage erblickt, ob § 21 Abs. 3 VersAusglG den vollstreckungsrechtlichen Schuldnerschutz durchbrechen und der ausgleichsberechtigten Person die Durchsetzung ihrer Ansprüche auch dann ermöglichen kann, wenn der nach § 850 c ZPO pfändbare Teil des Einkommens der ausgleichspflichtigen Person bereits durch andere Gläubiger...
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  2. Bundesgerichtshof
  3. XII ZB 183/16
...Anfechtungsberechtigt ist nach § 2 AnfG jeder Gläubiger, der einen vollstreckbaren Schuldtitel erlangt hat und dessen Forderung fällig ist, wenn die Zwangsvollstreckung in das Vermögen des Schuldners nicht zu einer vollständigen Befriedigung des Gläubigers geführt hat oder wenn anzunehmen ist, dass sie nicht dazu führen wird. 10 a) Die Voraussetzungen des § 2 AnfG sind im Streitfall erfüllt....
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  2. Bundesfinanzhof
  3. VII R 21/18
...Zum einen billigt § 421 BGB dem Gläubiger das Recht zu, ohne Rücksicht auf den Innenausgleich zwischen den Gesamtschuldnern einen von ihnen nach seiner freien Wahl in Anspruch zu nehmen....
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  2. Bundesgerichtshof
  3. VIII ZR 263/09
...Der Versagungstatbestand der Vermögensverschwendung zielt darauf, das zur Befriedigung der Gläubiger zur Verfügung stehende Vermögen des Schuldners vor einer unangemessenen Verminderung durch den Schuldner zu schützen, und hat das Verhalten des Schuldners vor dem Zeitpunkt der Verfahrenseröffnung im Auge (BT-Drucks. 12/2443, S. 190)....
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  2. Bundesgerichtshof
  3. IX ZB 59/14
...Der Gläubiger könne jedoch die Mahnung mit seiner die Fälligkeit begründenden Handlung verbinden. Eine hiervon abweichende Handhabung des Verzuges im Sinne von § 497 BGB aF unter dem Gesichtspunkt des Schuldnerschutzes sei nicht geboten, denn § 286 Abs. 1 BGB regele keine zwingende Reihenfolge von Fälligstellung und Mahnung; beide könnten vielmehr zusammenfallen....
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  2. Bundesgerichtshof
  3. XI ZR 27/10
...Nunmehr erhält der Rechtsanwalt für seine Tätigkeit „im Verfahren über Anträge auf einstweilige Einstellung oder Beschränkung der Zwangsvollstreckung und einstweilige Einstellung des Verfahrens sowie für Verhandlungen zwischen Gläubiger und Schuldner mit dem Ziel der Aufhebung des Verfahrens“ eine gesonderte 0,4-Verfahrensgebühr....
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  2. Bundesgerichtshof
  3. V ZB 19/18
...Eine weitergehende Besserstellung des Schuldners, die dazu führen würde, dass sich die Zeiträume weiter verkürzen, in denen Versagungsanträge gestellt werden können, würde zudem die Gläubiger beeinträchtigen, die auf die Dauer des Strafverfahrens keinen Einfluss haben. 7 4....
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  2. Bundesgerichtshof
  3. IX ZB 180/10
...Ein Anerkenntnis erfordert ein tatsächliches Verhalten des Schuldners gegenüber dem Gläubiger, aus dem sich das Bewusstsein vom Bestehen der Forderung unzweideutig entnehmen lässt (BGHZ 58, 103, 104; 142, 172, 182)....
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  2. Bundesgerichtshof
  3. IX ZR 68/08
...Februar 1985 IV R 177/83, BFHE 143, 531, BStBl II 1985, 504 und in BFH/NV 1993, 536) ausgeführt, dass die Steuerfreiheit des Sanierungsgewinns kumulativ voraussetze, dass ein Unternehmen sanierungsbedürftig sei, die Gläubiger in Sanierungsabsicht handelten und der Schuldenerlass sanierungsgeeignet sei....
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  2. Bundesfinanzhof
  3. IV B 109/09
...November 2007 bezogen, die für die Gläubiger eine "Nullquote" vorsah. Dieser Schlussrechnung hat die Treuhänderin selbst die Grundlage entzogen, indem sie im Schlusstermin am 24. April 2008 angegeben hat, es sei inzwischen aufgrund monatlicher Zuflüsse ein Massebestand von mindestens 2.700,00 € vorhanden. Per 31....
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  2. Bundesgerichtshof
  3. IX ZB 85/10
...Insoweit unterscheidet sich diese Fallkonstellation von anderen Betrugshandlungen, die darauf gerichtet sind, den Gläubiger von der Realisierung seiner Forderung abzuhalten. 4 Der Senat lässt offen, ob – wie ersichtlich der Generalbundesanwalt meint – die Verfahrenskosten einen selbständigen Vermögensschaden im Sinne des § 263 StGB darstellen können....
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  2. Bundesgerichtshof
  3. 5 StR 46/11
...Eine grundlose endgültige Weigerung des Schuldners, eine noch nicht fällige Verpflichtung aus einem Vertragsverhältnis zu erfüllen, ist zwar eine Vertragsverletzung, die in einem gegenseitigen Vertragsverhältnis den Gläubiger berechtigen kann, schon vor Fälligkeit der Leistung des Schuldners vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen....
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  2. Bundesgerichtshof
  3. EnZR 39/17
...Die Gesellschafter haften gegenüber den Gläubigern der Gesellschaft mit dem Gesellschaftsvermögen als Gesamtschuldner. 2. Mit ihrem sonstigen Vermögen haften sie den Gläubigern der Gesellschaft nur quotal entsprechend ihrer kapitalmäßigen Beteiligung an der Gesellschaft, in der Höhe jedoch unbegrenzt. 3....
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  2. Bundesgerichtshof
  3. II ZR 95/10
...Auch ergibt sich unmittelbar aus der Verfassung, dass religionsrechtliche Körperschaften des öffentlichen Rechts nicht insolvenzfähig sind, obwohl dadurch auch die Rechtsstellung der Gläubiger tangiert wird (BVerfGE 66, 1, 25)....
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  2. Bundesgerichtshof
  3. V ZR 156/12
...Die Gesellschafter haften gegenüber den Gläubigern der Gesellschaft mit dem Gesellschaftsvermögen als Gesamtschuldner. 2. Mit ihrem sonstigen Vermögen haften sie den Gläubigern der Gesellschaft nur quotal entsprechend ihrer kapitalmäßigen Beteiligung an der Gesellschaft, in der Höhe jedoch unbegrenzt. 3....
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  2. Bundesgerichtshof
  3. II ZR 198/10
...Einhaltung des Fälligkeitsdatums in jedweder rechtmäßigen Form erbracht werden können - zu diesen Gläubigern müssen dabei zumindest bezüglich der Hälfte der Forderungen der griechische Staat oder juristische Personen des öffentlichen Rechts oder Sozialversicherungsträger zählen - oder b) der griechische Staat oder Gläubiger des Unternehmens, bei denen es sich um juristische Personen des öffentlichen...
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  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 6 AZR 49/12
...Der Anfechtungsgegner muss mithin gewusst haben, dass die Rechtshandlung des Schuldners dessen Gläubiger benachteiligt und dass der Schuldner dies auch wollte (BGH, Urteil vom 17. Juli 2003 - IX ZR 272/02, WM 2003, 1923, 1925; HK-InsO/Kreft, 6. Aufl., § 133 Rn. 21; MünchKomm-InsO/Kirchhof, 2. Aufl., § 133 Rn. 19; HmbKomm-InsO/Rogge, 3. Aufl. § 133 Rn. 20)....
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  2. Bundesgerichtshof
  3. IX ZR 48/11
...Durch diese zulässige Bezugnahme haben die Gläubiger den Versagungsgrund konkret dargelegt und darüber hinaus glaubhaft gemacht. 3 In ständiger Rechtsprechung entscheidet der Senat darüber hinaus, dass sich die Glaubhaftmachung auf eine schlüssige Darstellung des Sachverhalts beschränken kann, sofern der Schuldner diesen nicht bestreitet (BGH, Beschluss vom 11....
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  2. Bundesgerichtshof
  3. IX ZB 94/09