...Das Berufungsgericht ist von der ständigen Rechtsprechung des Senats abgewichen, wonach eine kongruente Sicherung dann vorliegt, wenn der Gläubiger den Anspruch auf die Sicherung in demselben Vertrag, durch den der gesicherte Anspruch selbst entstand, oder vorher erworben hat, weil dann von Anfang an ein Anspruch auf die Sicherung bestand....