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Urteile für Gläubiger

DOKUMENTART
GERICHT
JAHR
...Auf etwaige Agenturen (Art. 19 Abs. 2 Rom-I-VO) in Deutschland oder den Niederlanden kommt es nicht an, weil die Kläger nicht dargelegt haben, dass solche Agenturen am Vertragsabschluss beteiligt oder für die Vertragserfüllung verantwortlich waren. 36 b) Nach Art. 259 marokkanisches Obligations- und Vertragsgesetz hat der Gläubiger im Verzugsfall Anspruch auf Schadensersatz....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. X ZR 106/16
...Ohne ordnungsgemäße Abwicklung besteht für sie die Gefahr, etwaigen Gläubigern der Klägerin zu haften. Für die Mitglieder der Klägerin, die Kommanditisten der Beklagten geworden sind, bestehen weitere Gefahren. Die Klägerin hat, weil der Einbringungsvertrag unwirksam war, ihre Kommanditeinlage nicht rechtsbeständig erbracht....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. II ZR 241/10
...Dafür, dass dem Gläubiger nur dann Schadensersatz zustehen soll, wenn er bei Verletzung einer solchen Rücksichtnahmepflicht zusätzlich gewährtes Vertrauen in Anspruch genommen hat, ist der gesetzlichen Regelung nichts zu entnehmen....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. X ZR 143/10
2018-03-21
BPatG 7. Senat
...Die Mandatsreferenznummer ermöglicht in Verbindung mit der Gläubiger-Identifikationsnummer die eindeutige Identifizierbarkeit eines Mandats, so dass der Schuldner bei Vorlage einer SEPA-Lastschrift eine Prüfung des wirksamen Bestehens des Mandats vornehmen bzw. die Zahlstelle ihm gegebenenfalls eine solche Leistung optional anbieten kann....
  1. Urteile
  2. Bundespatentgericht
  3. 7 W (pat) 4/17
...Beides rechtfertigt eine andere Beurteilung nicht. 19 aa) Der Beklagte lässt zum einen außer Acht, dass rechtskräftige Urteile, die dem Gläubiger eine bis dahin bestrittene Forderung zusprechen, auf deren Aktivierung nach den Grundsätzen des Vorsichtsprinzips nicht werterhellend, sondern wertbegründend einwirken (ständige Rechtsprechung, BFH-Urteile in BFHE 191, 403, BStBl II 2000, 588; vom 19....
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. I R 96/10
...Es handelt sich hierbei um Fälle der Rechtsscheinhaftung als Unterfall widersprüchlichen Verhaltens, in denen der in Anspruch Genommene zurechenbar den Rechtsschein gesetzt hat, Schuldner der behaupteten Forderung zu sein, und der vermeintliche Gläubiger gutgläubig darauf vertraut (vgl. BGH, Urteile vom 12. Juni 2012 - II ZR 256/11, WM 2012, 1629 Rn. 27 und vom 5....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. XI ZR 443/16
...Insoweit gebietet es der Normzweck des § 945 ZPO, der das Vollstreckungsrisiko aus dem vorläufigen Titel und die Gefahr der sachlich-rechtlichen Unbegründetheit seines Rechtsschutzbegehrens dem Gläubiger zuweist, dass erhöhte Anforderungen an die Annahme eines mitwirkenden Verschuldens des Schuldners gestellt werden (BGH, Urteil vom 22....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. IX ZR 149/15
...Für zivilrechtliche Forderungen hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden, dass der Schuldner, falls ein Gläubiger aus der vollstreckbaren Ausfertigung aus der Tabelle die Zwangsvollstreckung betreiben sollte, sich dagegen im Wege der Vollstreckungsabwehrklage (§ 767 der Zivilprozessordnung) zur Wehr setzen könne, so dass der Widerspruch das Risiko begründe, dass es früher oder später zu einer gerichtlichen...
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. VII R 25/16
...Dem Gericht obliegt nach § 106 Satz 1 GewO, § 315 Abs. 3 Satz 1 BGB die Prüfung, ob der Arbeitgeber als Gläubiger die Grenzen seines Bestimmungsrechts beachtet hat. Bei dieser Prüfung kommt es nicht auf die vom Bestimmungsberechtigten angestellten Erwägungen an, sondern darauf, ob das Ergebnis der getroffenen Entscheidung den gesetzlichen Anforderungen genügt....
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 10 AZR 19/18
...Eine Fristsetzung zur Nacherfüllung setzt vielmehr voraus, dass der Gläubiger durch das Verlangen nach sofortiger, unverzüglicher oder umgehender Leistung oder durch vergleichbare Formulierungen deutlich macht, dass dem Schuldner für die Erfüllung nur ein begrenzter und bestimmbarer Zeitraum zur Verfügung steht (vgl. BGH, Urteil vom 13....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. NotSt (Brfg) 1/16
.... , erklärte sich bereit, ihm gegen Stellung des BMW als Sicherheit ein Darlehen zu verschaffen, mit dem die übrigen Gläubiger ausgezahlt werden könnten. Der Kläger traf sich am 30. Januar 2011 mit Herrn G. in einem Hotel und unterzeichnete eine Vereinbarung mit einer W. Treuhand AG, deren Verwaltungsratspräsident Herr G. war, der zufolge er der AG seinen BMW übereignete....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. V ZR 58/13
...Außengesellschafter und Innengesellschafter stehen sich nunmehr als Gläubiger und Schuldner eines schuldrechtlichen Auseinandersetzungsanspruchs gegenüber, bei dem allerdings die Einzelansprüche der Gesellschafter aus dem Gesellschaftsverhältnis grundsätzlich unselbständige Rechnungsposten der Auseinandersetzungsrechnung sind und daher nicht mehr selbständig geltend gemacht werden können (BGH, Urteil...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. II ZR 161/17
...Ist die Herstellung nicht möglich oder zur Entschädigung des Gläubigers nicht genügend, hat der Ersatzpflichtige den Gläubiger in Geld zu entschädigen, § 251 Abs. 1 BGB....
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 10 AZR 560/11
...Erteilung bedeutet, dass zum Wirksamwerden der unter Wahrung der Schriftform abgegebenen Erklärung die Unterzeichnung der Bürgschaftsurkunde allein nicht genügt, hinzukommen muss, dass sich der Bürge hinsichtlich der in der Bürgschaftsurkunde verkörperten Willenserklärung gegenüber dem Gläubiger entäußert (MünchKomm-BGB/Habersack, 5. Aufl. § 766 Rn. 24)....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. IV ZR 224/12
...Die Vorschrift solle jedoch nur den Gläubiger schützen, dessen Anspruch gesichert ist und fällig wird, ohne dass es einer weiteren Rechtshandlung des Anspruchsinhabers bedürfe (vgl. BGH-Urteile vom 6. November 1989 II ZR 62/89, Neue Juristische Wochenschrift --NJW-- 1990, 1301, und vom 9. März 2000 IX ZR 355/98, NJW–Rechtsprechungs-Report Zivilrecht --NJW-RR-- 2000, 1285)....
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. VII R 29/11
.... § 61 InsO erfasse entgegen der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs auch Sekundäransprüche, die ihren Grund gerade in der Masseinsuffizienz hätten, wie dies etwa der Fall sei, wenn der Gläubiger mangels ausreichender Finanzmittel der Masse vom Vertrag zurücktrete....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. IX ZR 37/17
...Dezember 2007 - 6 AZR 222/07 - Rn. 32 mwN, BAGE 125, 216) oder wenn der Schuldner es pflichtwidrig unterlassen hat, dem Gläubiger die Umstände mitzuteilen, die diesen zur Einhaltung der Ausschlussfrist veranlasst hätten (BAG 13. Oktober 2010 - 5 AZR 648/09 - aaO)....
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 5 AZR 121/13
...Dass sich für die Inhaber gleich- oder nachrangiger Rechte ohne die Inhaltsänderung der Erbbauzinsreallast ein Vorteil in den Zeiträumen ergibt, in denen der Gläubiger seinen Anspruch auf Erhöhung des Erbbauzinses (noch) nicht geltend macht, begründet kein Betroffensein in ihren Rechten, sondern stellt lediglich einen wirtschaftlichen Vorteil aus der nach früherer Gesetzeslage allein möglichen Wertsicherung...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. V ZB 61/15
...Der zu ersetzende Schaden umfasst nach Art. 1223 Codice Civile den vom Gläubiger erlittenen Verlust, soweit dieser eine unmittelbare Folge der Verspätung ist. Hierzu zählen auch die infolge des Schuldnerverzugs des Beklagten entstandenen Kosten der Rechtsverfolgung. 20 4....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. I ZR 86/11