...Diese bereicherungsrechtlichen Grundsätze gelten prinzipiell auch für die Zahlung mittels Lastschrift, so dass im Falle einer fehlenden Genehmigung des Schuldners die Bank einen unmittelbaren Bereicherungsanspruch gegen den Zahlungsempfänger (Gläubiger) hat (vgl. Senatsurteile vom 11. April 2006 - XI ZR 220/05, BGHZ 167, 171 Rn. 9, 10, 14, 16 ff. und vom 1....