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Urteile für Gläubiger

DOKUMENTART
GERICHT
JAHR
...Unrecht verneinten Fehlerhaftigkeit des Prospekts hat das Berufungsgericht im Ergebnis zu Recht auf die Berufung der Beklagten zu 1 die Klage hinsichtlich des Klageantrags zu 3. zurückgewiesen, mit dem der Kläger die Feststellung erstrebt, die Beklagte zu 1 sei verpflichtet, ihn von Zahlungsansprüchen bis zur Höhe aller im Zeitpunkt der Inanspruchnahme erhaltenen Ausschüttungen freizustellen, die Gläubiger...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. II ZR 211/09
...Die Verjährungsfrist beginne gemäß Art. 229 § 6 Abs. 4 EGBGB, § 199 Abs. 1 BGB nF mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden sei und der Gläubiger von den den Anspruch begründenden Umständen und der Person des Schädigers Kenntnis erlangt habe oder ohne grobe Fahrlässigkeit hätte erlangen müssen....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. XI ZR 168/08
...der Hilfebedürftige - wie hier - die selbst beschaffte Leistung zwar nicht vorfinanziert, aber gegenüber dem zuständigen Leistungsträger zur Vermeidung eines Rückgriffs einen Anspruch auf Freistellung von den Kosten der Krankenhausbehandlung hat (vgl dazu im Recht der Gesetzlichen Krankenversicherung: BSGE 52, 134, 135 = SozR 2200 § 182 Nr 76 S 143; BSG SozR 4-2500 § 13 Nr 29 mwN), den er an den Gläubiger...
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 7 AY 2/12 R
...das FG eine auf § 160 AO gestützte außerbilanzielle Hinzurechnung in Höhe der Zahlungen an die im Ausland ansässigen Mehrwertdienstanbieter BC und T verneint. 38 a) Gemäß § 160 Abs. 1 AO sind Schulden und andere Lasten, Betriebsausgaben, Werbungskosten und andere Ausgaben steuerlich regelmäßig nicht zu berücksichtigen, wenn der Steuerpflichtige dem Verlangen der Finanzbehörde nicht nachkommt, die Gläubiger...
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. IV R 26/16
...Sanierung der Gesellschaft ermöglicht und die (mittelbare) Inanspruchnahme des Beklagten durch Gesellschaftsgläubiger bzw. den Insolvenzverwalter für bereits bestehende Gesellschaftsverbindlichkeiten abgewendet. 32 f) Ohne Erfolg bleibt ferner der Einwand der Revision, die Zedenten könnten vom Beklagten keinen Ausgleich verlangen, weil sie selbst nur den auf ihren Anteil entfallenden Betrag an die Gläubiger...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. II ZR 403/13
...Eine Inanspruchnahme des Bürgen droht jedenfalls dann, wenn zu erwarten ist, dass sich der Gläubiger wegen Zahlungsunfähigkeit des Hauptschuldners an den Bürgen wenden wird (so bereits BFH-Urteil vom 24. Juli 1990 VIII R 226/84, BFH/NV 1991, 588). 46 Vorliegend war dies aufgrund des Schreibens der Bank vom 11. Juni 2003 der Fall....
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. X R 48/13
...Ein Schuldverhältnis setzt also voraus, dass Gläubiger und Schuldner verschiedene Personen sind. Ist dies nicht der Fall, entsteht kein Anspruch. Treffen Gläubiger und Schuldner einer Forderung nach der Entstehung eines Anspruchs zusammen, führt dies in der Regel zum Erlöschen der Forderung (vgl. etwa Grüneberg, in: Palandt, BGB, 71....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 5 C 25/12
...Darin ist ferner geregelt, dass das VwdP den gesamten Geschäfts- und Zahlungsverkehr zwischen den Gesellschaftern einerseits und den Versicherungsnehmern, den Versicherten oder etwa berechtigten dritten Personen andererseits vermittelt, ohne Gläubiger oder Schuldner aus einem der abgeschlossenen Versicherungsverträge zu werden (vgl § 5 Abs 4 der Rahmenvereinbarung). 21 bb) Der Senat braucht nicht zu...
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 12 KR 2/16 R
...Die Gläubiger sollen darauf vertrauen dürfen, dass diejenigen, die ihren Beitritt ordnungsgemäß angemeldet haben und dementsprechend von der Gesellschaft als Gesellschafter behandelt werden, auch tatsächlich wie ein Gesellschafter den gesellschaftsrechtlichen Bindungen unterliegen, etwa dem Verbot, aus der Gesellschaft Vermögen zu entnehmen, soweit dadurch eine Unterbilanz entsteht oder vertieft wird...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. KZR 90/13
...Dies bedeutet aber nicht, dass für eine Anwendung der Grundsätze über die fehlerhafte Gesellschaft im vorliegenden Streitfall kein Bedürfnis besteht. 42 Die Personengesellschaft und ihre Gläubiger müssen sich darauf verlassen können, dass ein bei ihr eingeführter Neugesellschafter so lange als solcher zu behandeln ist, bis der Streit über die Wirksamkeit der Anteilsübertragung zwischen ihm und dem...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. XI ZR 465/07
...In solchen Fällen besteht der unmittelbar drohende Eingriff in einer Verletzung der Freiheit, die eigene Religion entsprechend den geltenden Glaubensregeln und dem religiösen Selbstverständnis des Gläubigen zu praktizieren, weil der Glaubensangehörige seine Entscheidung für oder gegen die öffentliche Religionsausübung nur unter dem Druck der ihm drohenden Verfolgungsgefahr treffen kann....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 10 C 20/12
...Bei dieser Abwägung ist u.a. zu bedenken, ob die Zubilligung eines Auskunftsverweigerungsrechts u.U. zu Lasten geschädigter Dritter gerade denjenigen ungerechtfertigt bevorzugen würde, der zum Nachteil der Gläubiger besonders rechts-widrig oder gar verwerflich gehandelt hat (vgl....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. II ZR 152/17
...Dem steht nicht entgegen, dass schuldrechtliche Ansprüche die beanspruchten Rechtsgüter vor ihrer Erfüllung dem Gläubiger noch nicht zuweisen (vgl. BGH, Urteil vom 31. Oktober 1986 - V ZR 140/85, NJW 1987, 771; Urteil vom 23. März 1993 - XI ZR 167/92, NJW 1993, 1919; Palandt/Sprau aaO § 812 Rn. 40; Erman/Buck-Heeb, BGB, 13. Aufl., § 812 Rn. 72)....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. I ZR 187/10
...Mai 2012 - 5 AZR 251/11 - Rn. 31, BAGE 141, 340). 34 b) Für den Beginn der regelmäßigen Verjährungsfrist kommt es - neben dem Entstehen des Anspruchs - nach § 199 Abs. 1 Nr. 2 BGB darauf an, dass der Gläubiger von den anspruchsbegründenden Umständen und der Person des Schuldners Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen müsste. 35 aa) Die von § 199 Abs. 1 Nr. 2 BGB geforderte Kenntnis...
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 5 AZR 593/12
...Diese Frist beginne nach § 199 Abs 1 BGB mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden sei und der Gläubiger von den den Anspruch begründenden Umständen und der Person des Schuldners Kenntnis erlange oder ohne grobe Fahrlässigkeit habe erlangen müssen....
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 6 KA 18/12 R
...Dezember 2009 I R 43/08, BFHE 227, 469, BStBl II 2012, 688, m.w.N.). 28 Die Voraussetzungen der Bildung von Rückstellungen für künftige Verbindlichkeiten lagen hier im Hinblick auf die ausgegliederten Pensionsverpflichtungen vor: Die Verpflichtungen waren im Verhältnis zu den Gläubigern (den Pensionsberechtigten) rechtlich noch nicht entstanden, weil die Ausgliederung zivilrechtlich erst mit Eintragung...
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. I R 28/11
...Sie meinen, die Widerbeklagten hätten prozessbegleitend im Wege einer einstweiligen Verfügung die Eintragung einer Auflassungsvormerkung an dem Streitgrundstück erwirken müssen und so verhindern können, dass dieses durch Gläubiger ihres Sohnes mit einer Zwangssicherungshypothek belastet wurde. 5 Das Landgericht hat Klage und Widerklage abgewiesen....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. V ZR 299/14
...Das gelte selbst dann, wenn das verwertete Wirtschaftsgut mit Absonderungsrechten belastet gewesen sei und --nach Vorwegbefriedigung der absonderungsberechtigten Gläubiger aus dem Verwertungserlös-- der (tatsächlich) zur Masse gelangte Erlös nicht ausreiche, um die aus der Verwertungshandlung resultierende Einkommensteuerforderung zu befriedigen. 7 Nach Beendigung der Verfahrensruhe trug der Kläger...
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. X R 39/16
...Der bedingte Anspruch des KÜ auf Rückführung des überlassenen Kapitals gegen den Kapitalempfänger tritt im Rang zugunsten aller gegenwärtigen und künftigen Gläubiger der Kapitalempfänger zurück, indem die Rückführung des Kapitals nur aus eingezahlten Kapitalüberlassungen, aus künftigen Jahresüberschüssen oder aus weiteren, sonstigen Verbindlichkeiten des Kapitalempfängers übersteigenden Vermögen verlangt...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 4 StR 408/17
...Fälligkeit bezeichnet nach § 271 BGB den Zeitpunkt, von dem ab der Gläubiger die Leistung verlangen kann. Dieser Zeitpunkt richtet sich in erster Linie nach den Vereinbarungen der Parteien. Haben diese eine Zeit bestimmt, so ist gemäß § 271 Abs. 2 BGB im Zweifel anzunehmen, dass der Gläubiger die Leistung nicht vor dieser Zeit verlangen, der Schuldner aber sie vorher bewirken kann....
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 5 AZR 700/12