...Dies muss konsequenterweise auch für die objektiv-rechtliche Grundrechtsfunktion gelten, die ihre Grundlage in der individualrechtlichen Gewährleistung hat. Im Verhältnis zwischen Hoheitsträgern gilt das rechtsstaatliche Willkürverbot, das aus dem Rechtsstaatsgebot gemäß Art. 20 Abs. 3, Art. 28 Abs. 1 Satz 1 GG abzuleiten ist und sachlich nicht begründbare Differenzierungen verbietet (vgl....