...Eine nachträgliche Änderung der Frequenznutzungsbestimmungen zum Zweck der Gewährleistung von Verträglichkeit mit anderen Frequenznutzungen sei gemäß § 60 Abs. 2 Satz 2 TKG in Fällen, in denen die Störungen bereits im Zeitpunkt der Vergabe der Frequenzen konkret absehbar gewesen sei, nicht zulässig 11 Die Klägerin habe einen Anspruch auf fehlerfreie Berücksichtigung ihrer Belange....