...Im Rahmen einer ergänzenden Auslegung sei diese Lücke dahin zu schließen, dass das Ruhegeld unter Außerachtlassung der „außerplanmäßigen“ Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze berechnet werde, wobei der durch die erhöhte Beitragsabführung in der gesetzlichen Rente erworbene Erhöhungsbetrag anzurechnen sei. Für die Zeit vom 1. Oktober 2006 bis zum 31....